Millionenschaden am Flughafen Hahn: Ehemalige Manager verurteilt

Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind drei ehemalige Verantwortliche am Flughafen Hahn rechtskräftig verurteilt worden. Ihnen werden Untreue und Subventionsbetrug vorgeworfen.

Millionenschaden am Flughafen Hahn: Ehemalige Manager verurteilt

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat ihre Ermittlungen gegen Verantwortliche von mehreren am Flughafen Hahn tätigen Firmen abgeschlossen. Wie die Behörde mitteilt, wurden gegen drei Angeschuldigte rechtskräftige Strafbefehle wegen Untreue und Subventionsbetrugs erlassen.

Den drei Verurteilten wird vorgeworfen, zwischen Ende 2017 und den Insolvenzanträgen im Oktober 2021 die ihnen anvertraute Gesellschaft geschädigt zu haben. Laut Staatsanwaltschaft akzeptierten sie Rechnungen für nicht erbrachte Leistungen und bezahlten diese teilweise, was zu einem Schaden von 73.000 Euro führte. Zudem versäumten sie es, bei der Vergabe von Dienstleistungen die Betriebsausgaben um 108.000 Euro zu senken.

Zwei der Verurteilten sollen außerdem Einnahmen aus der Parkplatzvermietung in Höhe von 294.000 Euro entnommen haben, die eigentlich der Firma zugestanden hätten. Darüber hinaus mieteten sie ein nicht benötigtes Objekt an, wodurch weitere Verbindlichkeiten von 322.000 Euro entstanden. Die Vorteile aus diesen Handlungen nutzten sie für andere Gesellschaften am Flughafen und teilweise für private Zwecke.

Land Rheinland-Pfalz um 186.000 Euro betrogen

Da die Taten das Betriebsergebnis des Jahres 2018 beeinflussten, wurden die Manager auch wegen Subventionsbetrugs verurteilt. Durch die Verbuchung fiktiver Ausgaben wurde eine an das Betriebsergebnis gekoppelte Subvention des Landes Rheinland-Pfalz zu Unrecht beantragt und ausgezahlt. Dem Land entstand dadurch ein Schaden von 186.000 Euro.

Einer der Verantwortlichen wurde zusätzlich wegen Insolvenzverschleppung verurteilt. Er hatte den Insolvenzantrag für eine der Gesellschaften erst im Oktober 2021 gestellt, obwohl diese bereits seit Juni 2021 zahlungsunfähig war. Hinzu kommt eine Verurteilung wegen Bankrotts, da er die letzten beiden Jahresabschlüsse nicht erstellte. Über die Höhe der Strafen machte die Staatsanwaltschaft keine Angaben. Zugunsten der Verurteilten wurde berücksichtigt, dass sie nicht vorbestraft sind und auf Anweisung der Mehrheitsgesellschafterin handelten.

Verfahren gegen weitere Beschuldigte eingestellt

Die Ermittlungen gegen einen vierten Beschuldigten wurden im November 2025 gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Ihm wurden ebenfalls Insolvenzverschleppung und Bankrott in mehreren Fällen vorgeworfen.

Im Laufe der Ermittlungen gerieten drei weitere Personen ins Visier der Behörden, ein weiterer Verantwortlicher und zwei Geschäftspartner. Gegen zwei von ihnen wurde das Verfahren mangels Tatverdachts eingestellt. Ein dritter Beschuldigter zahlte ebenfalls eine Geldauflage, woraufhin das Verfahren beendet wurde. Für die Personen, deren Verfahren gegen Auflagen eingestellt wurden, gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.