Frau (29) im Kreis Ahrweiler getötet: Blut an Händen verrät Ehemann (43)

Eine 29-jährige Frau aus dem Kreis Ahrweiler ist tot aufgefunden worden. Die Ermittler gehen von einem Gewaltverbrechen aus. Der getrennt lebende Ehemann sitzt als Tatverdächtiger in Untersuchungshaft.

Frau (29) im Kreis Ahrweiler getötet: Blut an Händen verrät Ehemann (43)

Eine seit Donnerstag (28. Mai 2026) vermisste Frau aus dem Kreis Ahrweiler ist Opfer eines Tötungsdelikts geworden. Wie die Staatsanwaltschaft Koblenz mitteilt, steht der von ihr getrennt lebende Ehemann unter dringendem Tatverdacht (Merkurist berichtete).

Angehörige hatten die 29-Jährige am Donnerstag als vermisst gemeldet, da sie von ihrem geplanten Tagesablauf abgewichen und nicht mehr erreichbar war. In der Nacht auf Samstag (30. Mai) fanden Polizisten die Frau tot in ihrem Auto in der Verbandsgemeinde Adenau. Laut den Ermittlern wies die Leiche Stich- und Schnittverletzungen auf. Eine Obduktion soll nun die genaue Todesursache klären.

Ehemann erscheint bei der Polizei

Der dringend tatverdächtige Ehemann, ein 43-jähriger tunesischer Staatsangehöriger, sitzt mittlerweile in Untersuchungshaft. Er war am Freitag (29. Mai) auf einer Polizeiwache in Nordrhein-Westfalen erschienen. Dort gab er vor, sich nach einer angeblichen körperlichen Auseinandersetzung mit anderen Personen erkundigen zu wollen.

Zu diesem Zeitpunkt war die Leiche der Frau noch nicht gefunden. Da aber bereits ein Verdacht gegen den Mann bestand und er sichtbare Blutspuren an den Händen hatte, nahmen ihn die Beamten vorläufig fest. Eine Untersuchung ergab, dass es sich bei dem Blut um das der Getöteten handelte.

Am Samstag erließ das Amtsgericht Koblenz einen Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des Totschlags und wegen Fluchtgefahr. Als mögliches Motiv sehen die Ermittler die Trennung des Paares. Gegen den Mann hatte es in der Vergangenheit bereits eine Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz mit einem Kontaktverbot gegeben. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob die Tat als Mord eingestuft wird. Die beiden gemeinsamen Kinder im Alter von vier und sieben Jahren sind bei Angehörigen untergebracht.