Mann tötet Mitbewohner mit Bratpfanne: Prozess an Koblenzer Landgericht

Ein 28-Jähriger soll seinen Mitbewohner mit Bratpfannen und einem Messer getötet haben. Vor dem Landgericht Koblenz ist nun die Frage, ob er zur Tatzeit schuldfähig war.

Mann tötet Mitbewohner mit Bratpfanne: Prozess an Koblenzer Landgericht

Vor dem Landgericht Koblenz hat der Prozess gegen einen 28-jährigen Mann wegen Totschlags begonnen. Das geht aus einer Mitteilung des Landgerichts hervor. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im März 2026 in einem Ort im Kreis Altenkirchen seinen Mitbewohner getötet zu haben.

Laut Anklage soll der Mann am Abend des 18. März in der gemeinsamen Küche mit mehreren Bratpfannen auf den Kopf seines Mitbewohners eingeschlagen und mit einem Messer auf ihn eingestochen haben. Der Mann erlitt dabei einen Schädelbasisbruch sowie Verletzungen an Lunge und Bauchdecke. Für ihn kam jede Hilfe zu spät.

Nach der Tat schickte der Angeklagte seinem Vermieter eine Sprachnachricht. Darin teilte er mit, er sei angegriffen worden und habe sich nur gewehrt. Die Frau des Vermieters alarmierte daraufhin den Notruf.

Angeklagter spricht von Drogen und Paranoia

Zum Prozessauftakt erklärte der Verteidiger des 28-Jährigen, dass sein Mandant die Tat zutiefst bedauere, aber keine Erklärung dafür finde. Es stelle sich die Frage, ob er zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen sei. Der Angeklagte äußerte sich selbst zu seinem Leben und gab an, wegen Depressionen, Paranoia und Verfolgungswahn regelmäßig Drogen wie LSD, Cannabis, Kokain und Amphetamine konsumiert zu haben.

Er schilderte das Verhältnis zum Mitbewohner als normal. Am Tattag sei es in der Küche zu einem Streit gekommen, bei dem es unter anderem um Ordnung gegangen sei. Er habe aufräumen wollen, dann mit einer Bratpfanne zugeschlagen und wohl auch mit dem Messer zugestochen. An den genauen Ablauf könne er sich nicht erinnern.

Mutter schildert schwere Kindheit

Als Zeugin sagte auch die Mutter des Angeklagten aus. Sie berichtete von einer schweren Kindheit ihres Sohnes, der bis zu seinem fünften Lebensjahr von seinem Vater misshandelt worden sei. Dies habe zu Problemen in der Kindertagesstätte und der Schule geführt. Von einem Drogenkonsum ihres Sohnes habe sie nichts gewusst.

Im Prozess wird ein psychiatrischer Gutachter eine entscheidende Rolle spielen, um die Frage der Schuldfähigkeit zu klären. Die Verhandlung wird am 2. Oktober fortgesetzt.