Millionen für Bopparder Klinik: Gericht weist Klage von Konkurrenten ab

Der Rhein-Hunsrück-Kreis wollte mit Millionen-Zuschüssen die Schließung des Krankenhauses in Boppard verhindern. Zwei Konkurrenten klagten dagegen – und scheiterten nun vor Gericht in Koblenz.

Millionen für Bopparder Klinik: Gericht weist Klage von Konkurrenten ab

Zwei Krankenhausträger aus dem Hunsrück sind mit ihrer Klage gegen finanzielle Zuwendungen für das Heilig Geist Krankenhaus in Boppard gescheitert. Wie das Verwaltungsgericht Koblenz am Montag mitteilte, wurde die Klage als unzulässig abgewiesen.

Hintergrund des Rechtsstreits ist die drohende Schließung des defizitären Krankenhauses in Boppard, das vom Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein betrieben wird. Um die medizinische Versorgung vor Ort zu sichern, beauftragte der Rhein-Hunsrück-Kreis die Betreibergesellschaft im Oktober 2024, den Betrieb bis Ende 2025 aufrechtzuerhalten. Im Gegenzug sagte der Kreis zu, die entstehenden Defizite bis zu einer Höhe von 2,025 Millionen Euro auszugleichen.

Konkurrenten sehen unfairen Wettbewerb

Dagegen wehrten sich die beiden Klägerinnen, die ebenfalls Krankenhäuser im Hunsrück betreiben und nach eigenen Angaben in einer vergleichbaren finanziellen Schieflage stecken. Sie argumentierten, die gezielte Förderung des Bopparder Hauses verzerre den Wettbewerb auf dem Markt für Gesundheitsdienstleistungen und auf dem Arbeitsmarkt. Der Landkreis müsse alle Plankrankenhäuser gleichbehandeln. Nachdem ihr Widerspruch erfolglos blieb, zogen sie vor Gericht.

Die Koblenzer Richter wiesen die Klage nun jedoch ab. Sie sei bereits unzulässig, da die Klägerinnen nicht klagebefugt seien. Diese hätten nicht ausreichend darlegen können, wie der Defizitausgleich für die Bopparder Klinik ihre eigene Tätigkeit konkret beeinträchtigt. Aufgrund der räumlichen Distanz gebe es keine nennenswerte Marktüberschneidung. Das Heilig Geist Krankenhaus konkurriere hauptsächlich mit Kliniken in Koblenz.

Versorgungssicherheit hat Vorrang

Zudem sei die Klage auch unbegründet, so das Gericht weiter. Ziel der Förderung sei es gewesen, die Schließung des Krankenhauses in Boppard abzuwenden und die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen – nicht aber, den Klägerinnen zu schaden. Auch der Gleichheitssatz sei nicht verletzt, da bei den klagenden Krankenhäusern keine ähnlich konkrete Schließungsgefahr gedroht habe.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten haben Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt.