Im Streit um einen gemeinsamen Hund hat das Landgericht Koblenz ein ungewöhnliches Urteil gefällt: Das Tier muss zwischen den ehemaligen Partnern versteigert werden. Das teilte das Gericht am Montag mit.
Hintergrund ist die Trennung eines unverheirateten Paares. Beide forderten, die Miteigentümerschaft des jeweils anderen an dem Hund aufzuheben. Da sie nicht verheiratet waren, konnten die Regelungen des Eherechts nicht angewendet werden.
Tierwohl als entscheidender Faktor
Eine wechselnde Betreuung des Hundes kam für das Gericht nicht infrage, da beide Seiten der gemeinsamen Eigentümerschaft nicht mehr zustimmten. Da ein Tier nicht geteilt werden kann, sei die logische Konsequenz eine Versteigerung zwischen den beiden Parteien.
Diese Entscheidung liege auch im Interesse des Hundes. Das Paar sei laut Gericht völlig zerstritten. Bei einer regelmäßigen Übergabe des Tieres würde der Hund die extremen Spannungen spüren, was nicht dem Tierwohl entspreche. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Bundesgerichtshof angefochten werden.