In Rheinland-Pfalz ist es nicht erlaubt, den freien Sonntag für die Autowäsche zu nutzen. Anders als im benachbarten Hessen dürfen Rheinland-Pfälzer sonntags weder Felgen noch Lack oder Unterboden ihrer Fahrzeuge schrubben und polieren.
Für den Tankstellen-Interessenverband ist das Sonntagswaschverbot ein „Relikt aus vergangenen Zeiten“. Der Verband argumentiert, dass an Tankstellen ohnehin sonntags gearbeitet werde und viele Waschanlagen ohne Personal liefen. Zudem könnten in anderen europäischen Ländern die Menschen ihren Autowaschtag frei wählen.
Wirtschaftliche Folgen für Tankstellenbetreiber
Das Verbot führe zu Gewinneinbußen für mittelständische Tankstellenbetreiber, mahnt der Verband. Geschätzt müssten diese mit jährlichen Verlusten zwischen 5.000 und 10.000 Euro rechnen.
Auch Umweltaspekte werden als Argument angeführt: Waschanlagen seien wassersparender und ökologischer als die Autowäsche vor der eigenen Haustür, die die örtliche Kanalisation oder im schlimmsten Fall die Umwelt direkt belaste.
Landesregierung hält am Verbot fest
Das rheinland-pfälzische Innenministerium hat kürzlich die Rechtslage klargestellt: Das Betreiben von Autowaschanlagen und Waschplätzen an Sonn- und Feiertagen ist verboten. Grundlage sei das Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage.
Der DGB unterstützt diese Position. „Sonntag ist Ruhetag, Zeit für Erholung, Familie, Freundinnen, Freunde und ehrenamtliches Engagement“, betonte die DGB-Vorsitzende Susanne Wingertszahn.
Kritik am Verbot
Der Koblenzer Landtagsabgeordnete Stephan Wefelscheid von den Freien Wählern hält das Verbot dagegen für nicht mehr zeitgemäß. Er argumentiert, dass die meisten Waschanlagen eher abseits von Wohnbebauung lägen und oft auf Selbstbedienung ausgelegt seien.
„In einer Gesellschaft, in der zunehmend beide Partner arbeiten müssen und schon kaum mehr Zeit für den Wocheneinkauf, Friseurtermine oder dergleichen bleibt, sind solche Gängelungen nicht zeitgemäß“, kritisierte Wefelscheid. Er fordert wie der Tankstellen-Interessenverband ein Umdenken der Landesregierung und eine Überprüfung des Verbots.