Das Verwaltungsgericht Koblenz hat den Schulausschluss eines 16-jährigen Schülers bestätigt, der an seiner Schule mit Waffen gehandelt hatte. Wie das Gericht mitteilte, wurde ein entsprechender Eilantrag des Schülers abgelehnt.
Handel mit gefährlichen Waffen
Der Jugendliche hatte über einen längeren Zeitraum Schlagringe und Springmesser an minderjährige Mitschüler verkauft. Als Konsequenz wurde er bis zum Ende des Schuljahres vom Unterricht ausgeschlossen.
Gericht sieht Gefahr
Das Gericht bewertete diese Maßnahme als rechtmäßig. Es bestehe die Gefahr, dass die Waffen noch auf dem Schulgelände gegen andere Schüler eingesetzt werden könnten. Vor dem Hintergrund von Amokläufen an Schulen in jüngerer Zeit sei es nachvollziehbar, dass Schülerinnen und Schüler solche Vorfälle auch an ihrer Schule befürchteten.
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann noch Beschwerde eingelegt werden.