Landgericht urteilt: Koblenz erhält das Münzmeisterhaus zurück

Die Stadt Koblenz erhält das Münzmeisterhaus in der Altstadt zurück! Das Landgericht Koblenz hat der Klage der Stadt auf Rückabwicklung des Kaufvertrages mit dem Investor Ashton F. stattgegeben.

Landgericht urteilt: Koblenz erhält das Münzmeisterhaus zurück

Dem Urteil (Aktenzeichen: 9 O 4/25) zufolge muss die Stadt Koblenz dem damaligen Käufer des Münzmeisterhauses den Kaufpreis in Höhe von 220.000 Euro zurückerstatten. Weitere 45.880 Euro muss die Stadt für die Löschung der Auflassung im Grundbuch zahlen. Dafür wird Koblenz im Grundbuch wieder als Eigentümer des historischen Bauwerks am Münzplatz eingetragen. Forderungen des damaligen Käufers an die Stadt auf Zahlung von 808.587,58 Euro unter anderem für Architektenleistungen, Notarkosten, Versicherungen und die Kosten des Gerüsts wies das Gericht ab.

Das Landgericht begründete das Urteil mit dem im Kaufvertrag vereinbarten Rückübertragungsanspruch der Stadt, falls das Gebäude nicht in einer bestimmten Frist umgebaut werde. Der Käufer „sei seiner aus dem Vertrag resultierenden Bebauungsverpflichtung nicht nachgekommen“, stellte das Gericht fest. Spätestens mit dem Vorliegen der Baugenehmigung im Jahr 2021 habe die Pflicht zur Bebauung bestanden.

Investor trägt übliche Risiken

Das Gericht erkannte auch das vom Käufer vorgebrachte Argument nicht an, dass sich die Geschäftsgrundlage des Vertrages infolge der Corona-Pandemie, der Zinslage und der gestiegenen Baukosten verändert habe. Laut Urteil handelt es sich dabei „um übliche Risiken, die ein Investor als Käufer zu tragen habe“.

Mit dem Urteil hat der jahrelange Streit um die Nutzung des historischen Gebäudes aus dem Jahr 1760 vorerst ein Ende. Der Investor hatte den Bau im Mai 2005 gekauft, um darin einen Gastronomiebetrieb einzurichten. Der Um- und Ausbau des Gebäudes scheiterte jedoch an Auflagen der Denkmalschützer. Zwei Jahrzehnte steht die „Alte Münz“ deshalb mittlerweile leer. Wegen Baumängeln ist der Bau zudem seit 16 Jahren eingerüstet.

Unklarheit über weiteres Vorgehen

Im Kaufvertrag hatte sich die Stadt ein Rückkaufsrecht für den Fall gesichert, dass die historische Immobilie nicht innerhalb einer bestimmten Frist saniert und umgebaut wird. Diese Klausel hat Koblenz im vergangenen Jahr gezogen und Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrages eingereicht.

Unklar ist, wie es jetzt mit dem Bau weitergeht. Oberbürgermeister David Langner hatte im vergangenen Jahr angekündigt, dass die Stadt das Gebäude zurückkaufen und der Öffentlichkeit zugänglich machen will. Dafür müsste die Stadt – trotz Millionen-Haushaltsdefizit – aber große Summen in die Hand nehmen und das Gebäude renovieren.