Zu Beginn des Zivilverfahrens um die Tötung der zwölfjährigen Luise aus Freudenberg sind am Koblenzer Landgericht erschreckende Details öffentlich geworden. Wir berichteten. Wie ein Richter mitteilte, wurde das Mädchen mit 74 Messerstichen getötet.
Die beiden etwa gleichaltrigen Mädchen, die die Tat gestanden haben, hatten neben einem Messer auch einen Kunststoffmüllbeutel und Klebeband dabei. In dem Verfahren klagen die Eltern und die Schwester der 2023 getöteten Luise gegen die beiden geständigen Mädchen auf Schmerzensgeld.
Chatverläufe belegen Planung
Laut Gericht war Luise mit beiden Beschuldigten befreundet gewesen. Die drei hätten sich an dem Tag 2023 verabredet. Wie der Richter ausführte, zeigten Chatverläufe, dass die beiden beschuldigten Mädchen zuvor bereits über eine Tötung gesprochen hätten. Ursprünglich sei geplant gewesen, Luise zu fesseln und zu ersticken. Als dies nicht funktionierte, weil sich Luise wehrte, hätten sie zum Messer gegriffen.
Grausame Details zum Tathergang
Der Richter schilderte weitere Details zum Tathergang. Demnach habe Luise auch Verletzungen im Gesicht gehabt. Sie sei schließlich an Blutverlust und einem Pneumothorax gestorben. Das Tatmesser sei verschwunden. Die Mädchen hätten Luises Handy mitgenommen und ausgeschaltet. Die Getötete wurde am nächsten Tag einige Kilometer entfernt von ihrem Zuhause in einem Waldstück an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen in Rheinland-Pfalz gefunden.
Eltern fordern Schmerzensgeld
Die Kläger halten 50.000 Euro Schmerzensgeld für Luise und je 30.000 Euro für sich selbst für angemessen. Sie argumentieren, Luise sei noch längere Zeit bei Bewusstsein gewesen. Die Beklagten hingegen bestreiten einen langen Todeskampf und halten das geforderte Schmerzensgeld für zu hoch.
Wie die Gerichtssprecherin erklärte, ist der eigene Schmerzensgeldanspruch einer getöteten Person bezogen auf die vor dem Tod erlittenen Schmerzen vererbbar und kann grundsätzlich von den jeweiligen Erben geltend gemacht werden. Für die Höhe des Schmerzensgeldes sei die Intensität und die Dauer der erlittenen Schmerzen von besonderer Relevanz.
Kein Strafprozess wegen Alters der Täterinnen
Ein Strafprozess findet wegen des Alters der Mädchen – damals 12 und 13 Jahre alt – nicht statt. Die Ermittlungsbehörden hatten mit Verweis auf das Alter der Beteiligten bislang kaum Einzelheiten genannt. Laut Gerichtssprecherin sind Eltern grundsätzlich nicht verpflichtet, die Schulden ihrer Kinder zu übernehmen.
Ein Urteil wurde für Donnerstag nicht mehr erwartet. Die Vernehmung der geständigen Mädchen fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.