25-Millionen-Betrug: Staatsanwaltschaft Koblenz klagt dreiste Bande an

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat sieben Personen angeklagt. Sie sollen in Worms mit Scheinfirmen Schwarzarbeit organisiert und einen Schaden von über 25 Millionen Euro verursacht haben.

25-Millionen-Betrug: Staatsanwaltschaft Koblenz klagt dreiste Bande an

Wegen organisierter Schwarzarbeit in der Logistikbranche hat die Staatsanwaltschaft Koblenz Anklage gegen sieben Personen erhoben. Wie die Behörde am Mittwoch mitteilte, wird den Angeschuldigten im Alter von 24 bis 53 Jahren die Bildung einer kriminellen Vereinigung in Worms vorgeworfen. Der entstandene Schaden für die Sozialversicherungen soll sich auf mehr als 25 Millionen Euro belaufen. Alle sieben Personen befinden sich derzeit in Untersuchungshaft.

Nach aufwendigen Ermittlungen des Hauptzollamts Karlsruhe gehen die Behörden davon aus, dass die Gruppe zwischen 2020 und 2024 ein System zur Verschleierung von Schwarzarbeit aufgebaut hatte. Dafür sollen die Angeschuldigten zahlreiche Scheinfirmen gegründet haben, die keine tatsächliche Geschäftstätigkeit ausübten.

Raffiniertes System mit Scheinfirmen

Diese sogenannten Servicefirmen stellten Scheinrechnungen an andere Unternehmen aus. Diese bezahlten die Rechnungen zunächst per Überweisung. Laut Staatsanwaltschaft behielt die Bande eine Provision ein und zahlte den Restbetrag in bar an die Rechnungsempfänger zurück. Mit diesem Bargeld sollen die Firmen dann ihre nicht angemeldeten Mitarbeiter schwarz bezahlt haben. Die Scheinrechnungen dienten dazu, in der Buchhaltung einen geringeren Personalbestand vorzutäuschen.

Fünf der Angeschuldigten wird vorgeworfen, durch den Verkauf der Scheinrechnungen Beihilfe zum Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen geleistet zu haben. Allein dadurch sei ein Schaden von 17 Millionen Euro entstanden. Zwei weiteren Mitgliedern der Gruppe wirft die Staatsanwaltschaft vor, selbst Logistikunternehmen betrieben und mit der gleichen Methode weitere 8,5 Millionen Euro an Sozialabgaben hinterzogen zu haben.

Gerichte in Koblenz und Worms müssen entscheiden

Ein separates Verfahren wurde gegen einen weiteren Angeschuldigten eröffnet, der zur Tatzeit noch nicht 21 Jahre alt war. Gegen ihn wurde Anklage beim Jugendschöffengericht in Worms erhoben. Er befindet sich seit Juni 2025 ebenfalls in Untersuchungshaft.

Nun müssen das Landgericht Koblenz und das Amtsgericht Worms über die Zulassung der Anklagen und die Eröffnung der Hauptverfahren entscheiden. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für alle Angeschuldigten die Unschuldsvermutung.