Malu Dreyer vor Gericht: Hat sie die AfD zu Unrecht bekämpft?

Verfassungsgerichtshof verhandelt über Klage

Malu Dreyer vor Gericht: Hat sie die AfD zu Unrecht bekämpft?

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz beschäftigt sich mit mehreren Äußerungen der ehemaligen Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) zur AfD. Es geht um das sogenannte Neutralitätsgebot.

Die Landes- und Bundespartei der AfD werfen Dreyer und der Landesregierung vor, das Neutralitätsgebot verletzt zu haben. Dieses Gebot besagt, dass Staatsorgane nicht zugunsten oder zulasten einer politischen Partei auf den Parteienwettbewerb einwirken dürfen – sofern die Partei nicht verboten wurde.

Konkret geht es um mehrere Äußerungen Dreyers im Januar 2024, etwa in einem Instagram-Post. Dort hieß es unter anderem: „Der Begriff 'Remigration' verschleiert, was die AfD und andere rechtsextreme Verfassungsfeinde vorhaben." Auch in einer Pressemitteilung zur Verleihung der Carl-Zuckmayer-Medaille wurde die AfD erwähnt, ebenso in einem Aufruf zu einer Demonstration gegen rechts.

AfD sieht „Selbstermächtigung der Regierung"

„Das Gericht hat eindeutig festgestellt, dass eine Neutralitätspflichtverletzung gegeben ist", sagte der rheinland-pfälzische AfD-Landesvorsitzende Jan Bollinger nach der Verhandlung. Es werde nun darüber diskutiert, ob es eine Rechtfertigung dafür gebe. Die AfD sehe das nicht so, es liege eine „Selbstermächtigung der Regierung" vor, die Partei auf diese Art und Weise zu bekämpfen. „Wir sehen deshalb der Urteilsverkündung zuversichtlich entgegen."

Die Landesregierung sieht das anders. Man habe deutlich machen können, „dass wir entsprechend als Regierung auch Instrumente unterhalb von Verbotsverfahren nutzen müssen, um die Demokratie zu verteidigen", sagte Staatskanzleichef Fedor Ruhose. Dazu gehöre auch eine „Verfassung-schützende Kommunikationsarbeit".

Am 2. April will der Verfassungsgerichtshof seine Entscheidung verkünden.