Das rheinland-pfälzische Umweltministerium plant überraschend, den Wolf doch ins Jagdrecht aufzunehmen. Bisher hatte sich Ministerin Katrin Eder (Grüne) stets dagegen ausgesprochen. Doch nun kommt die Kehrtwende.
Ziel der Aufnahme ins Jagdrecht ist es laut Ministerium, dass Wölfe mit problematischem Verhalten unter bestimmten Voraussetzungen leichter geschossen werden können. Denn zuletzt hatte es vermehrt Risse von Nutztieren gegeben, für Unmut bei Tierhaltern gesorgt.
Doch auch mit einer Aufnahme ins Jagdrecht bleiben die Hürden für einen Abschuss hoch. Für den Wolf soll zunächst weiterhin eine ganzjährige Schonzeit gelten. Geschossen werden darf ein Tier also nur, wenn es ernste wirtschaftliche Schäden verursacht oder Menschen gefährdet. Dafür ist stets eine Einzelfallentscheidung nötig.
Änderung des Schutzstatus in Europa
Als Grund für den Sinneswandel nennt das Umweltministerium eine Änderung auf europäischer Ebene: In der Berner Konvention wird der Schutzstatus des Wolfs von "streng geschützt" auf "geschützt" herabgestuft. Das tritt am 7. März in Kraft und hat Folgen für die FFH-Richtlinie und das Bundesnaturschutzgesetz.
Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht soll mit dem neuen Landesjagdgesetz kommen, das noch vor der Sommerpause in den Landtag eingebracht werden soll. Kritik an dem Schritt kommt vom Naturschutzbund NABU. Er befürchtet, dass Tierhalter künftig weniger auf Herdenschutz setzen und es so zu mehr statt weniger Rissen kommen könnte.