Die Koblenzer Stadtverwaltung will laut einer Vorlage für den Stadtrat zwei neue Satzungen erlassen: Eine regelt die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte, die andere die Gebühren. Danach müssen Personen künftig eine Sicherheitsleistung von 50 Euro – also eine Art Kaution – hinterlegen, wenn sie in eine der Unterkünfte der Stadt einziehen wollen. Außerdem müssen sie „vor oder unverzüglich nach“ der Aufnahme in die Unterkunft ein ärztliches Zeugnis vorlegen, dass sie nicht an Lungentuberkulose leiden.
Klarer sind zudem die neuen Aufenthaltsregeln. „Das Rauchen sowie der Besitz und der Konsum von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln sind verboten, ebenso der Handel mit Alkohol und anderen berauschenden Mitteln sowie der Anbau von Cannabis“, heißt es in der neuen Satzung. Außerdem müssen die Bewohner den Müll ordentlich trennen und die Unterkunft mindestens ein Mal wöchentlich reinigen.
Preis pro Quadratmeter steigt um 44 Prozent
Teurer wird es für die Betroffenen auch. In der Unterkunft am Luisenturm auf dem Asterstein steigt die Gebühr von bisher 7,69 Euro pro Quadratmeter auf 11,05 Euro. Das ist eine Erhöhung um fast 44 Prozent. Die Stadt begründet die Erhöhung mit den „gestiegenen Kosten für Miete und Nebenkosten“. Dort stehen den Obdachlosen vier Wohneinheiten mit je drei Zimmern zur Verfügung. Maximal können dort 27 Personen wohnen.
In der städtischen Unterkunft in der Fritz-Michel-Straße in Neuendorf verlangt die Stadt 10,01 Euro pro Quadratmeter. Dort können bis zu 13 Personen Unterschlupf finden. Die Unterkunft ist vor allem für Alleinerziehende und Paare mit Kindern gedacht.
Sollten die städtischen Einrichtungen nicht ausreichen, können Obdachlose auch in Hotels untergebracht werden. Dafür verlangt die Stadt bei einem Einzelzimmer 51 Euro pro Nacht, für ein Doppelzimmer 65 Euro und für ein Dreibettzimmer 89 Euro.