Verbraucher müssen sich auf strengere Kontrollen ihrer Biomülltonnen einstellen. Ab dem 1. Mai 2025 tritt eine neue Bioabfallverordnung in Deutschland in Kraft, die den Fremdstoffanteil im Biomüll stark begrenzt. Künftig dürfen Bioabfälle nur noch maximal ein Prozent Fremdstoffe enthalten. Ziel der bereits 2022 von Bund und Ländern beschlossenen Änderungen ist es vor allem, den Eintrag von Kunststoffen, insbesondere Mikroplastik, und anderen Fremdstoffen in die Umwelt reduzieren.
Die Stadt Koblenz hat bereits im August 2023 eine Vorreiterrolle eingenommen und spezielle Detektoren eingeführt. Diese erkennen Störstoffe wie Plastiktüten, Metallfolien, Glas oder andere Fremdkörper im Biomüll. Tonnen mit einem Fremdstoffanteil von mehr als drei Prozent sollen künftig von der Müllabfuhr nicht mehr geleert werden.
Hohe Bußgelder bei Verstößen möglich
Bei Verstößen gegen die neue Verordnung drohen ab Mai 2025 empfindliche Strafen. Zwar ist die genaue Höhe der Bußgelder noch nicht festgelegt, doch bereits jetzt können bei Verstößen gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz Strafen von bis zu 2500 Euro verhängt werden.
Um Strafen zu vermeiden, sollten Bürger genau darauf achten, was sie in die Biotonne werfen. Erlaubt sind beispielsweise Obst- und Gemüsereste, Kaffeefilter, Teebeutel und Gartenabfälle. Dagegen haben Plastik, Glas, Metall und auch sogenannte „kompostierbare“ Plastiktüten in der Biotonne nichts zu suchen, wie der Kommunale Service Betrieb Koblenz informiert.