Nach der Einführung von Tempo 30 auf der Industriestraße im Gewerbepark Mülheim-Kärlich war die Debatte in den sozialen Netzwerken groß (wir berichteten). Viele Bürger äußerten Unverständnis und stellten Fragen zu den Hintergründen. Merkurist hat die wichtigsten Punkte gesammelt und bei der zuständigen Verbandsgemeinde (VG) Weißenthurm nachgehakt. Nun liegen die ausführlichen Antworten vor.
Die Entscheidung für Tempo 30 an Werktagen zwischen 10 und 19 Uhr sei bereits im Frühjahr 2025 in Absprache mit der Stadt Mülheim-Kärlich gefallen. Grund sei eine „besondere Gefährdungslage“, informiert die Verwaltung. Diese ergebe sich aus einem Bündel von Faktoren: hohes Verkehrsaufkommen, Radfahrer auf der Fahrbahn, ein langjähriger Unfallschwerpunkt an der Einmündung „In der Pützgewann“ sowie zahlreiche schwierige Abbiegebeziehungen und Grundstücksausfahrten. Auch das hohe Ablenkungspotenzial durch Werbeschilder und die Tatsache, dass viele Fußgänger die Straße abseits der Überwege queren, spielten eine Rolle.
Abzocke-Vorwurf, Kontrollen und Raser in der Nacht
Den in den sozialen Netzwerken geäußerten Vorwurf, es gehe bei dem Tempolimit primär um Einnahmen durch Geschwindigkeitskontrollen, weist die VG zurück. „Keinerlei Bedeutung hat bei allen unseren verkehrsrechtlichen Anordnungen eine Verbesserung der Einnahmesituation durch Kontrollen“, stellt die Behörde klar. Man müsse mit dieser Unterstellung leben, sie sei aber nicht korrekt. Die Kontrollhäufigkeit richte sich nach einer Prioritätenliste, in der Industriegebiete in der niedrigsten Klasse eingestuft sind. Zwar rechne man anfangs mit mehr Verstößen, erfahrungsgemäß passe sich das Verhalten der Verkehrsteilnehmer aber an. „Insgesamt liegen die Ausgaben für Sach- und Personalaufwendungen über den Einnahmen“, heißt es aus der Verwaltung.
Auch auf die Frage, warum das Tempolimit nicht auch nachts zur Bekämpfung von Rasern und Posern gilt, hat die Behörde eine Antwort. Diese würden bereits jetzt zu relevanten Zeiten kontrolliert. Eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf der leeren Industriestraße am frühen Morgen sei jedoch „vollkommen sachfremd“, da die eigentlichen Gefahren dann nicht bestünden. Das Zeitfenster von 10 bis 19 Uhr wurde gewählt, weil dann die meisten Fachgeschäfte geöffnet haben und das Aufkommen von Autos, Fußgängern und Radfahrern am höchsten ist. Sonn- und Feiertage sind grundsätzlich nicht Bestandteil der Regelung. Während der Zeiten der Gewerbeparkfeste könne die 30-km/h-Regelung jedoch bei Bedarf gesondert in Kraft gesetzt werden.
Verwirrung um Radwege und alternative Pläne
Für besondere Verwirrung sorgte der Zusammenhang zwischen dem Tempolimit und möglichen Fahrradschutzstreifen. Die Verwaltung klärt auf: Die Entscheidung für Tempo 30 war bereits im Frühjahr 2025 getroffen. Erst danach trat die Stadt Mülheim-Kärlich mit dem Plan an die VG heran, zusätzlich Schutzstreifen für Radfahrer auf der Straße zu markieren. Daraufhin wurde die Umsetzung des Tempolimits zunächst zurückgestellt.
Im Sommer 2025 habe sich dann jedoch herausgestellt, dass die Einrichtung von Schutzstreifen aus anderen rechtlichen Gründen nicht zulässig sei. Erst danach wurde die ursprüngliche Anordnung für Tempo 30 umgesetzt. Für die Zukunft sei nun eine alternative Routenführung für Radfahrer geplant. Diese sollen „quasi außen um die Industriestraße herumgeführt“ werden, um nur an gezielten Stellen kurz auf die Hauptverkehrsader aufzufahren. Nach Angaben der Verwaltung sei das aktuelle Radfahreraufkommen zwar nicht übermäßig hoch, dies könne jedoch auch mit der derzeit als unbefriedigend beschriebenen Situation für diese Verkehrsteilnehmer zusammenhängen.
Keine Ringlösung in Sicht
Auch der oft geäußerte Vorschlag einer Ringlösung oder eines Einbahnstraßensystems zur Entzerrung des Verkehrs erhält eine Absage. Eine solche Regelung sei in der Vergangenheit sehr häufig erörtert worden. Sie sei aber verkehrstechnisch nicht durchgängig möglich und würde je nach Fahrtziel zu erheblichen Umwegen führen. „Außerdem scheiterten entsprechende Überlegungen in Vergangenheit am Votum der Gewerbetreibenden selbst, die dann insbesondere den Verlust von Spontankäufern auf der Vorbeifahrt befürchteten“, erklärt die VG. Aktuell sei dies daher kein Thema.