Getötete Luise: Müssen die Täterinnen jetzt Schmerzensgeld zahlen?

Im Fall der getöteten Luise aus Freudenberg wird am Donnerstag eine Entscheidung des Landgerichts Koblenz erwartet. Die Familie des Mädchens hat auf Schmerzensgeld und Schadensersatz geklagt.

Getötete Luise: Müssen die Täterinnen jetzt Schmerzensgeld zahlen?

Im Zivilverfahren um die Tötung der zwölfjährigen Luise aus Freudenberg will das Landgericht Koblenz am Donnerstag eine Entscheidung verkünden. Dabei geht es um Schmerzensgeld und Schadensersatz für die Familie des Mädchens.

Die Eltern und die Schwester von Luise haben die beiden mutmaßlichen Täterinnen verklagt. Insgesamt fordern sie 140.000 Euro Schmerzensgeld: 50.000 Euro für den Todeskampf von Luise sowie jeweils 30.000 Euro für die psychische Belastung der Eltern und der Schwester. Zusätzlich verlangt die Familie Schadensersatz, etwa für die Beerdigungskosten.

Laut dem Anwalt der Familie, Jochen Alfes, soll der Prozess auch ein Zeichen setzen. Es solle deutlich werden, dass eine solche Tat nicht ohne Folgen bleibe.

Kein Strafprozess gegen die Täterinnen

Ein Strafprozess hatte nicht stattgefunden, da die beiden Mädchen zum Tatzeitpunkt mit zwölf und dreizehn Jahren noch strafunmündig waren. In einem Zivilprozess können Kinder ab sieben Jahren jedoch haftbar gemacht werden, wenn das Gericht feststellt, dass sie die nötige Einsichtsfähigkeit für ihre Taten besaßen.

Die beiden Mädchen hatten zu Beginn des Zivilverfahrens im Juli 2025 die Tat gestanden. Einem Richter zufolge wurde Luise mit 74 Messerstichen getötet und starb an Blutverlust und einem Lungenkollaps. Das Gericht hatte daraufhin ein Gutachten in Auftrag gegeben, um zu klären, wie stark und wie lange Luise vor ihrem Tod gelitten hatte.

Die zwölfjährige Luise war am 11. März 2023 nach einem Treffen mit den beiden Mädchen als vermisst gemeldet worden. Ihre Leiche wurde später in einem Waldstück bei Friesenhagen in Rheinland-Pfalz gefunden. Aus diesem Grund ist das Landgericht Koblenz für den Fall zuständig.