Mehr als dreieinhalb Jahre nach der Flutkatastrophe im Ahrtal mit 135 Toten berät der rheinland-pfälzische Landtag erstmals über ein neues Brand- und Katastrophenschutzgesetz. Das teilt der SWR mit.
Durch die Flutkatastrophe im Juli 2021 waren erheblich Mängel im rheinland-pfälzischen Katastrophenschutz sichtbar geworden. Er soll deshalb neu aufgestellt werden. Der Katastrophen-Voralarm ist eine der im Gesetzentwurf der rot-grün-gelben Landesregierung vorgesehenen Neuerungen.
Bahnt sich ein Katastrophenfall in Rheinland-Pfalz an, sollen Landkreise und Städte künftig einen solchen Voralarm auslösen können - um beispielsweise Einsatzkräfte so früh wie möglich zu informieren. Im Kreis Ahrweiler wurde der Katastrophenalarm damals viel zu spät ausgelöst und Menschen wurden zu spät gewarnt.
Alarm- und Einsatzpläne werden Pflicht
Entlang der Ahr gab es damals in vielen Kommunen auch keine Alarm- und Einsatzpläne, die regeln, was im Katastrophenfall zu tun ist. Solche Pläne vorzuhalten, soll für die Kommunen zur Pflicht werden. Kontrollieren soll dies das neue Landesamt für Katastrophenschutz in Koblenz, das künftig auch die Einsatzleitung übernehmen kann.
Ein wichtige geplante Neuerung im Gesetz ist auch, dass die Brand- und Katastrophenschutzinspekteure der Kommunen in Zukunft hauptamtlich und nicht ehrenamtlich tätig sein sollen. Das schaffe Rechtssicherheit und stärke die Bedeutung des Amtes, heißt es im Entwurf. Die Kosten für die hauptamtlichen Inspekteure übernimmt das Land.
Grünen-Fraktionschefin Pia Schellhammer bezeichnete das geplante Gesetz als „Meilenstein“. Abstimmen wird der Landtag erst nach der zweiten Beratung über den Entwurf.