Leichenfund am Rodder Maar: Staatsanwaltschaft Koblenz klagt Paar wegen Mordes an

Im Fall der zwei verbrannten Leichen, die im Oktober am Rodder Maar im Kreis Ahrweiler gefunden wurden, hat die Staatsanwaltschaft Koblenz nun Anklage gegen zwei Tatverdächtige erhoben. Den Beschuldigten wird gemeinschaftlicher Mord vorgeworfen.

Leichenfund am Rodder Maar: Staatsanwaltschaft Koblenz klagt Paar wegen Mordes an

Rund fünf Monate nach dem Fund zweier verbrannter Leichen in der Nähe des Rodder Maars hat die Staatsanwaltschaft Koblenz nun Anklage gegen zwei Tatverdächtige erhoben. Wie die Behörde am Freitag mitteilte, wird einer 51-jährigen Frau und einem 40-jährigen Mann gemeinschaftlicher Mord in zwei Fällen sowie gemeinschaftlicher Raub mit Todesfolge zur Last gelegt.

Geschädigte getrennt voneinander getötet

Laut Anklage sollen die beiden deutschen Staatsangehörigen zunächst am 16. Oktober 2024 einen 61-jährigen Mann aus dem Donnersbergkreis in der Pfalz im Wohnhaus der Beschuldigten aus dem Kreis Ahrweiler getötet haben. Dabei habe der männliche Angeschuldigte dem Opfer einen Messerstich in den Hals versetzt und anschließend mit einem Hammer auf den Kopf eingeschlagen.

Drei Tage später sollen die Angeschuldigten dann einen 28-jährigen Mann aus dem Kreis Altenkirchen im Westerwald in demselben Haus mit Hammerschlägen gegen den Kopf getötet haben. Zwischen den beiden Opfern habe es keine Verbindung gegeben, die Taten stünden in keinem unmittelbaren Zusammenhang, so die Staatsanwaltschaft.

Leichen am Krater Maar verbrannt

Im Anschluss an die Taten sollen die Beschuldigten die Leichen zum nahe gelegenen Rodder Maar gebracht und dort angezündet haben, um ihre Taten zu vertuschen. Spaziergänger hatten die verbrannten Leichen am 20. Oktober in dem Krater entdeckt.

„Nach dem Ergebnis der Ermittlungen wurden die Taten mit hoher Brutalität heimtückisch begangen“, erklärte Oberstaatsanwalt Mannweiler. Die Opfer hätten sich keines Angriffs versehen und seien überrascht worden. Als wesentliches Tatmotiv vermutet die Staatsanwaltschaft Habgier. Demnach sollen sich die Angeschuldigten nach den Morden Wertgegenstände der Opfer angeeignet haben, darunter auch einen PKW.

Angeklagte weiter in U-Haft

Während die 51-jährige Angeschuldigte die Vorwürfe bestreitet, macht der 40-Jährige von seinem Schweigerecht Gebrauch. Beide sitzen weiterhin in Untersuchungshaft. Wann der Prozess am Landgericht Koblenz beginnt, steht laut Staatsanwaltschaft noch nicht fest. Wegen Mordes drohen den Angeklagten lebenslange Haftstrafen.