„Maiblick Living“: Gericht lehnt Baustopp für Koblenzer Bauprojekt ab

Ein Nachbar will das Bauprojekt „Maiblick Living“ in Koblenz stoppen. Doch das Oberverwaltungsgericht hat entschieden: Trotz offener Fragen zu Lärm und Bauplan darf vorerst weitergebaut werden.

„Maiblick Living“: Gericht lehnt Baustopp für Koblenzer Bauprojekt ab

Der Bau des Wohnprojekts „Maiblick Living“ in Koblenz kann vorerst weitergehen. Wie das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz am Donnerstag mitteilte, wurde der Eilantrag eines Nachbarn gegen die Baugenehmigung abgewiesen. Dieser hatte versucht, einen sofortigen Baustopp zu erwirken.

Bei dem Vorhaben im Stadtteil Moselweiß sollen zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 21 Wohnungen sowie eine zweigeschossige Tiefgarage entstehen. Ein Anwohner hatte gegen die von der Stadt Koblenz erteilte Genehmigung Widerspruch eingelegt. Er argumentiert, das Projekt verstoße gegen nachbarschützende Vorgaben des Bebauungsplans und belaste ihn unzumutbar, insbesondere durch den Lärm der Tiefgarage.

Erfolgsaussichten der Klage noch unklar

Nachdem bereits das Verwaltungsgericht Koblenz den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt hatte, wies nun auch das Oberverwaltungsgericht die Beschwerde des Grundstückseigentümers zurück. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Erfolgsaussichten der eigentlichen Klage im Hauptverfahren derzeit noch offen seien. Es müssten noch mehrere Fragen geklärt werden.

So sei unklar, ob die nachträglich von der Stadt erteilte Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans – etwa zur Dachform und zur Geschossigkeit – rechtens ist. Zudem könne im Eilverfahren nicht abschließend beurteilt werden, ob die Lärmbelastung durch die 28 Tiefgaragenstellplätze für den Nachbarn zumutbar ist. Der Anwohner hatte Einwände gegen ein schalltechnisches Gutachten der Bauherrin erhoben, die nun genauer geprüft werden müssen.

Finanzielle Interessen wiegen vorerst schwerer

Da der Ausgang des Verfahrens offen ist, nahm das Gericht eine Interessenabwägung vor. Diese fiel zulasten des klagenden Nachbarn aus. Ein Baustopp bei einem Großprojekt dieser Art würde für die Bauherrin erhebliche finanzielle Belastungen bedeuten, etwa durch Verzögerungen und Kosten für die Sicherung der Baustelle.

Das Gericht geht zudem davon aus, dass sich eine Lösung für den Lärmschutz finden lässt. Es sei wahrscheinlich, dass die Bauherrin ein neues Gutachten vorlegt oder die Stadt nachträglich bauliche Auflagen oder Nutzungseinschränkungen anordnet, um die Lärmbelastung für den Nachbarn im zulässigen Rahmen zu halten. Die endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung steht aber noch aus und wird im Hauptsacheverfahren getroffen.