Nach Einschlag in Koblenz: So viel sind die Meteoriten-Teile wert

Nach dem Meteoriten-Einschlag in Koblenz suchen viele nach den wertvollen Bruchstücken. Ein Experte schätzt den Wert, während im Netz Karten zum möglichen Suchgebiet kursieren.

Nach Einschlag in Koblenz: So viel sind die Meteoriten-Teile wert

Nach dem Einschlag eines Meteoriten in Koblenz-Güls am Sonntag hat in den sozialen Netzwerken eine rege Diskussion über die Suche nach weiteren Bruchstücken begonnen. Unter Beiträgen von Merkurist Koblenz spekulieren Nutzer über den Wert der Funde und geben Tipps für die Schatzsuche.

In den Kommentaren auf Facebook wird schnell klar, dass die Gesteinsbrocken aus dem All einen beträchtlichen Wert haben könnten. „Da liegen mehrere tausend Euro in den Tüten“, schreibt ein Nutzer. Ein anderer rät: „Unbedingt behalten, vielleicht lohnt sich der Meteoriteneinschlag“. Ein Kommentator erstellte sogar mithilfe von künstlicher Intelligenz eine „Streukarte“. Diese soll zeigen, wo weitere Trümmerteile im Umfeld der Einschlagstelle zu finden sein könnten.

Experte schätzt Wert der Funde

Wie die „Bild“-Zeitung berichtet, hat sich auch ein professioneller Meteoriten-Jäger auf den Weg nach Koblenz gemacht. Der 62-jährige Franzose Thierry Monter sei extra angereist und habe bereits einige Fragmente sichern können. Gegenüber der Zeitung gab er eine Einschätzung zum Wert ab. Er vermute, dass die Bruchstücke vom Asteroiden Vesta stammen. „Sein Wert dürfte nach meiner Einschätzung bei bis zu 50 Euro pro Gramm liegen“, so der Experte. Zum Vergleich: Gewöhnliche Meteoriten-Fragmente werden oft nur für 50 Cent bis 5 Euro pro Gramm gehandelt.

Wem gehören die Weltraum-Steine?

Wer auf die Suche geht und fündig wird, darf die Stücke jedoch nicht einfach behalten. Wie Monter der „Bild“-Zeitung erklärte, sei die Rechtslage in Deutschland eindeutig: „In Deutschland gehören die Meteoriten dem Besitzer des Grundstückes.“ Erselbst habe den Eigentümer um Erlaubnis gefragt, bevor er die Bruchstücke mitnahm. In seiner Heimat Frankreich sei die Regelung anders, dort gehöre ein Fund dem Finder. Monter betonte dem Bericht zufolge, dass er kein Händler, sondern Sammler sei und Stücke tausche oder an Museen gebe.

Ganz so einfach ist die Rechtslage jedoch nicht. Grundsätzlich gelten Meteoriten zunächst als herrenlose Sachen. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 984) werden Finder und Grundstückseigentümer bei einem „Schatzfund“ jeweils zur Hälfte Eigentümer.

Allerdings können Landesgesetze diese Regelung außer Kraft setzen. In vielen Bundesländern gilt das sogenannte „Schatzregal“. Demnach werden Funde von besonderem wissenschaftlichen Wert automatisch Eigentum des jeweiligen Bundeslandes. Der Finder erhält in diesem Fall eine angemessene Belohnung. Ob ein Meteorit als wissenschaftlich wertvoll eingestuft wird, entscheidet die zuständige Denkmalschutzbehörde. Wer einen Fund nicht meldet, riskiert eine Ordnungswidrigkeit.