Koblenzer Bauprojekt: Warum trotz offener Fragen weitergebaut werden darf

Ein Nachbar wollte das Bauprojekt „Maiblick Living“ in Koblenz per Eilantrag stoppen. Das Gericht hat nun entschieden: Der Bau der 21 Wohnungen darf vorerst weitergehen, obwohl eine Frage offenbleibt.

Koblenzer Bauprojekt: Warum trotz offener Fragen weitergebaut werden darf

Der Bau des Wohnbauprojekts „Maiblick Living“ in Koblenz kann vorerst weiterlaufen. Ein Grundstückseigentümer, der die Bauarbeiten mit einem Eilantrag stoppen wollte, ist vor dem Verwaltungsgericht Koblenz gescheitert. Wie das Gericht in einer Pressemeldung am Mittwoch mitteilte, darf die Baugenehmigung vorläufig vollzogen werden.

Bei dem Bauvorhaben am „Oberen Moselweißer Hang“ sollen zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 21 Wohnungen sowie eine zweigeschossige Tiefgarage entstehen. Ein Nachbar hatte gegen die von der Stadt Koblenz erteilte Genehmigung Widerspruch eingelegt und zusätzlich vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht beantragt. Seiner Ansicht nach verstößt das Projekt gegen nachbarschützende Vorschriften des Bebauungsplans und das Gebot der Rücksichtnahme.

Richter sehen keine Verletzung von Nachbarrechten

Die von der Stadt genehmigten Befreiungen, etwa bei der Dachform oder den Balkonen, dienten demnach nicht dem Schutz individueller Interessen, sondern sollten ein einheitliches Ortsbild sichern. Auch das Gebot der Rücksichtnahme sei nicht verletzt, zumal ein großer Teil des Baukörpers schon seit Jahrzehnten bestehe.

Die Interessenabwägung fiel daher zugunsten der Bauherrin aus. Ein Widerspruch gegen eine Baugenehmigung hat laut Gesetz keine aufschiebende Wirkung, weshalb nach Erhalt der Genehmigung gebaut werden darf. Ein vorübergehender Baustopp hätte für die Bauherrin erhebliche negative Folgen, so das Gericht. Die Koblenzer Richter konnten im Eilverfahren keine offensichtliche Verletzung von Rechten des Nachbarn feststellen.

Eine Rechtsfrage bleibt für das Hauptverfahren offen

Allerdings stießen die Richter auf eine Unklarheit: Die genehmigte Bebauung überschreitet in Teilbereichen die ursprünglich geplante Grundfläche, für die eine Befreiung erteilt wurde. Ob die Baugenehmigung deshalb rechtswidrig ist, weil die nachbarlichen Interessen für diese Erweiterung nicht ausreichend gewürdigt wurden, sei rechtlich „offen“. Diese Frage sei kompliziert und müsse in einem Hauptsacheverfahren abschließend geklärt werden.

Trotz dieser offenen Frage überwiegen für das Gericht die Interessen der Bauherrin. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die Beteiligten können Beschwerde einlegen.