Gericht: Koblenzer AfD-Kandidat darf nicht bei OB-Wahl antreten

Das Verwaltungsgericht in Neustadt hat einen Antrag des AfD-Politikers Joachim Paul abgelehnt. Er darf nicht bei der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen antreten.

Gericht: Koblenzer AfD-Kandidat darf nicht bei OB-Wahl antreten

Der Koblenzer AfD-Politiker Joachim Paul darf weiterhin nicht an der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen teilnehmen. Sein Eilantrag gegen den Ausschluss wurde vom Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße abgelehnt. Damit bleibt die Entscheidung des Wahlausschusses, Paul nicht auf dem Stimmzettel zuzulassen, vorerst bestehen.

Gericht: Beständigkeit von Wahlen wichtiger

Nach Angaben des Gerichts ist eine vorläufige Zulassung als Kandidat in diesem Fall nicht vorgesehen. Für die Beständigkeit von Wahlen sei es entscheidend, dass abgelehnte Bewerber das Ergebnis eines späteren Wahlprüfungsverfahrens abwarten müssten. Würden Gerichte kurz vor einer Wahl eine Vielzahl von Eilverfahren bearbeiten, könnte dies die Abstimmung erheblich erschweren und zu rechtlicher Unsicherheit führen.

Einspruch noch möglich

Die Entscheidung ist allerdings nicht endgültig. Paul hat die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einzulegen. Ob er diesen Schritt tatsächlich geht, ist bisher offen.

Hintergrund: OB-Wahl in Ludwigshafen

Der Wahlausschuss Ludwigshafen hatte Anfang August entschieden, Paul wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue nicht zuzulassen. Bei der Wahl am 21. September treten drei Kandidaten und eine Kandidatin an. Rund 122.000 Menschen in der Stadt sind wahlberechtigt.