Ein sogenannter „Auto-Poser“ muss seinen Führerschein abgeben. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat einen Eilantrag des 23-jährigen Mannes gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis abgelehnt, wie das Gericht am Montag mitteilte. Er gilt damit als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen.
Der junge Mann war in der Vergangenheit wiederholt in der Koblenzer Innenstadt aufgefallen. Laut Gericht hatte er mit gemieteten Autos auf kurzen Strecken immer wieder so stark beschleunigt, dass erheblicher Lärm entstand. Zudem spielte er überlaut Musik ab und wurde bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt. Bei Polizeikontrollen habe er sich stets uneinsichtig gezeigt.
Die zuständige Behörde forderte ihn deshalb im Januar 2026 auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) vorzulegen. Da der Mann dieses Gutachten nicht beibrachte, entzog ihm die Behörde im Mai die Fahrerlaubnis. Dagegen legte er Widerspruch ein und versuchte, den Entzug mit einem Eilantrag vor Gericht zu stoppen.
Geltungsdrang vor Verkehrsregeln
Dieser Versuch scheiterte nun. Die Koblenzer Richter entschieden, dass die Behörde den Mann zu Recht als fahruntauglich einstuft. Da er das geforderte Gutachten nicht vorgelegt habe, dürfe auf seine Nichteignung geschlossen werden. Das Verhalten des Mannes zeige die Neigung, „in für ‚Auto-Poser‘ typischer Weise den eigenen übersteigerten Geltungsdrang über das geltende Recht zu stellen“.
Die Richter sahen ein „charakterliches Defizit“, das eine umgehende Klärung seiner Fahreignung durch ein Gutachten erforderlich mache. Der Beschluss des Gerichts stammt vom 7. Oktober. Der Mann kann gegen die Entscheidung noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einlegen.