Dürfen Koblenzer bald sonntags einkaufen?

Die Landesregierung in Mainz plant eine Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes. Davon könnten auch Geschäfte in Koblenz und Umgebung profitieren.

Dürfen Koblenzer bald sonntags einkaufen?

Das rheinland-pfälzische Ladenöffnungsgesetz soll geändert werden. Der Ministerrat in Mainz hat einer entsprechenden Novellierung bereits zugestimmt. Die geplanten Änderungen betreffen vor allem zwei Bereiche: Zum einen sollen kleine automatisierte Verkaufsstellen ohne Personal künftig auch sonntags öffnen dürfen. Zum anderen soll es mehr Rechtssicherheit für verkaufsoffene Sonntage geben.

Sonntagsöffnung für automatisierte Shops

Laut der Gesetzesänderung sollen künftig kleine automatisierte Verkaufsstellen wie "Tante Enso" oder "Tante-M-Shops" auch an Sonntagen öffnen dürfen. Diese Regelung soll auch für sogenannte hybride Kleinstverkaufsstellen gelten, bei denen nur zu bestimmten Zeiten während der Woche Personal im Einsatz ist.

Arbeitsministerin Dörte Schall (SPD) und Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt (FDP) begründen die geplante Änderung in einer gemeinsamen Mitteilung: „Mit den Regelungen wollen wir eine wohnortnahe Versorgung der Menschen mit Waren des täglichen Bedarfs unterstützen und sichern, beispielsweise in ländlichen Gemeinden oder bestimmten Stadtteilen.“

Einschränkungen für Sonntagsöffnung

Allerdings gibt es auch Einschränkungen: Die betroffenen Shops dürfen in der Regel nicht mehr als 150 Quadratmeter Fläche haben. Zudem ist die Öffnungszeit an Sonn- und Feiertagen auf maximal zwölf Stunden zwischen 6.00 und 22.00 Uhr begrenzt.

Mehr Rechtssicherheit für verkaufsoffene Sonntage

Ein weiterer Punkt der Gesetzesnovelle betrifft die verkaufsoffenen Sonntage. Hier soll mehr Rechtssicherheit für vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr geschaffen werden. Dazu sollen geeignete Anlässe ins Gesetz aufgenommen werden. Konkrete Beispiele wurden in der Mitteilung allerdings nicht genannt.