Am Oberlandesgericht Koblenz hat der Prozess gegen fünf Männer begonnen, denen schwere Verbrechen im syrischen Bürgerkrieg zur Last gelegt werden. Wie die Bundesanwaltschaft zum Prozessauftakt vortrug, wirft sie den Angeklagten unter anderem Mord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Folter und Kriegsverbrechen vor.
Bei den fünf Männern im Alter von 42 bis 56 Jahren handelt es sich um staatenlose syrische Palästinenser. Sie sollen zwischen 2012 und 2014 Mitglieder von regierungstreuen Milizen des ehemaligen Assad-Regimes oder des syrischen militärischen Geheimdienstes gewesen sein. Die Männer wurden bereits am 3. Juli des vergangenen Jahres festgenommen und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft.
Schüsse auf Demonstranten und Folter
Laut Anklage sollen sie Menschen in ihrer Gewalt grausam und unmenschlich behandelt und ihnen schwere körperliche sowie seelische Schäden zugefügt haben. So sollen einige der Männer am 13. Juli 2012 in Damaskus mit Kalaschnikows das Feuer auf wehrlose Demonstranten eröffnet haben. Bei der Niederschlagung des Protests wurden mindestens sechs Menschen getötet.
„Nach unseren Erkenntnissen haben die fünf angeklagten staatenlosen Palästinenser gleich zu Beginn des syrischen Bürgerkriegs im Auftrag des vormaligen Assad-Regimes Demonstrationen gewaltsam niedergeschlagen und darüber hinaus auch Zivilisten verhaftet und gefoltert“, erklärte Anklagevertreterin Gabriele Grätsch. Einem Angeklagten wird zudem vorgeworfen, Zivilisten an einem Kontrollpunkt festgenommen, gefesselt, geschlagen und entführt zu haben. Ein anderer soll bei der Ausgabe von Hilfspaketen Menschen geschlagen und mit einem Van abtransportiert haben. Zwei Frauen soll er dabei daran gehindert haben, sich Hilfsgüter zu nehmen, und damit ihren Hungertod in Kauf genommen haben.
Prozess in Deutschland dank Weltrechtsprinzip
Dass die mutmaßlichen Taten aus Syrien vor einem deutschen Gericht verhandelt werden, liegt am sogenannten Weltrechtsprinzip. Dieses besagt, dass besonders schwere Straftaten auch in Deutschland verfolgt werden können, unabhängig davon, wo sie begangen wurden. „Der Umstand, dass sowohl die mutmaßlichen Täter als auch die Opfer sich bei uns aufhalten, bedingt, dass wir heute hier dieses Strafverfahren führen“, so Grätsch.
Zum Prozessauftakt wollten sich die Angeklagten nicht zu den Vorwürfen äußern. Das Verfahren ist auf eine lange Dauer ausgelegt, Verhandlungstage sind bislang bis in den Juni 2026 geplant.