Karneval in Koblenz: Bei diesen Kostümen drohen hohe Strafen

Zur Karnevalszeit verkleiden sich viele Jecken. Doch nicht jedes Kostüm ist erlaubt. Bei einigen Verkleidungen drohen in Koblenz und Umgebung sogar hohe Geldstrafen oder Gefängnis.

Karneval in Koblenz: Bei diesen Kostümen drohen hohe Strafen

Ob als Pirat, Polizist oder Prinzessin – in der Karnevalszeit sind der Fantasie bei Kostümen kaum Grenzen gesetzt. Doch Jecken in Koblenz und Umgebung sollten bei der Wahl ihrer Verkleidung vorsichtig sein, denn nicht alles, was gefällt, ist auch erlaubt. Bestimmte Kostüme können empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Wenn das Kostüm zu echt aussieht

Besondere Vorsicht ist bei Waffenattrappen geboten, die oft zu Kostümen wie Pirat oder Ritter gehören. Spielzeugwaffen sind zwar grundsätzlich erlaubt, dürfen aber nicht mit echten Waffen verwechselt werden können. Das Waffengesetz stuft solche Imitate als sogenannte Anscheinswaffen ein. Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Laut Gesetz müssen Spielzeugwaffen zur klaren Unterscheidung entweder 50 Prozent größer oder kleiner als das Original sein oder neonfarbene Elemente enthalten.

Ähnliche Regeln gelten für Uniformen. Wer sich als Polizist, Pilot oder Kapitän verkleidet, muss sicherstellen, dass das Kostüm eindeutig als solches zu erkennen ist. Das unbefugte Tragen einer echten oder täuschend echt aussehenden Uniform ist laut Strafgesetzbuch eine Straftat. Hier drohen eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Absolute Tabus und Regeln im Straßenverkehr

Gänzlich verboten sind Kostüme mit Symbolen aus der NS-Zeit oder von anderen rechtsextremen Organisationen. Dazu zählen beispielsweise Hakenkreuze, SS-Runen oder die Zahl 88. Diese Symbole dürfen auch dann nicht gezeigt werden, wenn die Verkleidung offensichtlich nur ein Kostüm ist.

Auch wer mit dem Auto zum Feiern fährt, muss aufpassen. Masken oder große Hüte dürfen die Sicht und das Gehör am Steuer nicht einschränken, sonst drohen Bußgelder. Kommt es zu einem Unfall, kann außerdem der Versicherungsschutz erlöschen. Das Maskieren selbst ist an Karneval zwar grundsätzlich erlaubt, eine zu starke Vermummung, die eine Identifizierung unmöglich macht, kann aber gegen das Versammlungsgesetz verstoßen.

Umstrittene Kostüme: Was ist mit „Indianern“?

Eine anhaltende Debatte gibt es um Kostüme wie die des „Indianers“. Kritiker bemängeln, dass solche Verkleidungen indigene Völker diskriminieren und ihre Kultur auf Klischees reduzieren. Auch wenn meist keine böse Absicht dahintersteckt, werden diese und andere stereotype Kostüme, etwa als Chinese oder Inder, von vielen als verletzend und rassistisch empfunden. Ein gesetzliches Verbot existiert dafür allerdings nicht.