Diese Kostüme sind an Karneval in Koblenz und Umgebung verboten

Nicht jedes Karnevalskostüm ist erlaubt. Bestimmte Verkleidungen können sogar strafbar sein. Worauf Jecken in Koblenz und Umgebung achten müssen.

Diese Kostüme sind an Karneval in Koblenz und Umgebung verboten

Ob als Pirat, Polizist oder Prinzessin - zur Karnevalszeit verkleiden sich viele Menschen gerne. Doch nicht jedes Kostüm ist erlaubt. Bestimmte Verkleidungen können sogar empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Vorsicht bei Waffenattrappen

An Karneval sind Kostüme wie Pirat, Polizist oder Ritter oft mit Waffen wie Schwertern oder Pistolen ausgestattet. Grundsätzlich sind Attrappen erlaubt. Allerdings dürfen die Spielzeugwaffen nicht zu echt aussehen, sonst gelten sie als sogenannte Anscheinswaffen. Dazu zählen auch unbrauchbar gemachte echte Schusswaffen.

Laut Waffengesetz müssen Spielzeugwaffen um 50 Prozent größer oder kleiner sein als eine echte Feuerwaffe, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Feuerwaffenkennzeichnungen aufweisen. Ein Verstoß kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Es drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro.

Uniformen müssen Kostüme sein

Auch bei Uniformen müssen alle Karnevalisten in Koblenz und Umland aufpassen. Verkleidungen als Kapitän, Pilot oder Polizist sind nur erlaubt, wenn sie eindeutig als Kostüm zu erkennen sind. Trägt jemand unbefugt eine Uniform oder Amtskleidung, die mit einer echten verwechselt werden kann, macht er sich laut Strafgesetzbuch strafbar. Es drohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr.

NS-Symbole sind tabu

Generell verboten sind Symbole aus der NS-Zeit sowie anderer rechtsextremer Gruppen. Dazu gehören Hakenkreuze, SS-Runen, Ku-Klux-Klan-Symbole, die Zahl 88 (für "Heil Hitler"), die Reichskriegsflagge oder Kürzel wie "SGH" (für "Sieg Heil"). Selbst wenn die Verkleidung eindeutig als Kostüm erkennbar ist, dürfen solche Symbole nicht verwendet werden.

Maskierung nur mit Ausnahme

Sich an Karneval zu maskieren, ist grundsätzlich erlaubt. Es gibt jedoch Ausnahmen: Laut Versammlungsgesetz ist es verboten, sich so stark zu vermummen, dass man nicht mehr zu identifizieren ist. In Karnevalshochburgen gibt es aber oft Ausnahmegenehmigungen. Auch beim Autofahren mit Kostüm müssen Jecken aufpassen: Die Sicht und das Gehör dürfen nicht beeinträchtigt sein, sonst drohen Bußgelder. Und bei einem Unfall kann der Versicherungsschutz entfallen.

Debatte um Indianer-Kostüme

Umstritten sind inzwischen Verkleidungen als "Indianer". Kritiker sehen darin eine Diskriminierung indigener Völker, deren Kultur damit auf Klischees reduziert werde. Auch wenn die meisten damit keine böse Absicht verfolgen, halten viele die Kostüme für rassistisch und verletzend. Die Debatte betrifft auch andere stereotype Verkleidungen wie Chinesen oder Inder. Ein rechtliches Verbot gibt aber zwar nicht.