Eine Kindertagesstätte in Rheinland-Pfalz muss ein Kind, das durch aggressives Verhalten aufgefallen sein soll, vorerst weiter betreuen. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden, wie der SPIEGEL berichtet.
Das Kind soll die Kita bereits seit 2020 besuchen. Nachdem es mehrfach durch Aggressionen aufgefallen sein soll, kündigte die Gemeinde als Trägerin der Kita den Betreuungsvertrag mit den Eltern fristlos. Die Eltern legten daraufhin einen Eilantrag gegen die Kündigung ein - und bekamen Recht.
Formaler Fehler bei der Kündigung
Das Gericht musste dabei gar nicht entscheiden, ob der Kita-Ausschluss wegen der Aggressivität des Kindes gerechtfertigt war. Der Grund: Die zivilrechtlich ausgesprochene Kündigung reiche nicht aus, um das Kind von der Kita auszuschließen. Da die Kita eine Einrichtung "öffentlich-rechtlicher Natur" sei, könne das Benutzungsverhältnis nur durch einen Verwaltungsakt beendet werden. Ein solcher lag aber nicht vor.
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann noch Beschwerde beim rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgericht in Koblenz eingelegt werden.