Neue Pflichten für Katzenhalter in Lahnstein: Das droht bei Verstößen

Lahnstein führt eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigänger-Katzen ein. Ziel ist es, die Population streunender Katzen zu reduzieren und Tierleid zu verhindern.

Neue Pflichten für Katzenhalter in Lahnstein: Das droht bei Verstößen

Die Stadt Lahnstein will die wachsende Zahl heimatloser Katzen eindämmen und deren Leid verringern. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, hat der Stadtrat deshalb am Donnerstag, 5. Februar, eine Katzenschutzverordnung für das gesamte Stadtgebiet beschlossen. Diese bringt neue Verpflichtungen für die Besitzer von Katzen mit sich, die freien Auslauf haben.

Chip, Registrierung und Kastration werden Pflicht

Kern der neuen Regelung ist eine umfassende Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Freigänger-Katzen. Besitzer müssen ihre Tiere künftig von einem Tierarzt kastrieren und mit einem Mikrochip kennzeichnen lassen. Anschließend ist eine Registrierung bei einem Haustierregister wie Tasso oder Findefix erforderlich. Auf Verlangen müssen die Halter bei der Stadt entsprechende Nachweise vorlegen.

Die Verordnung legt außerdem fest, dass fortpflanzungsfähige Katzen keinen unkontrollierten Freigang mehr haben dürfen. Soll ihnen Auslauf gewährt werden, muss dies in einem ausbruchsicheren Bereich geschehen. Laut Stadtverwaltung ist das Ziel, einen weiteren Anstieg der Population halterloser Katzen zu verhindern und den bestehenden Bestand zu reduzieren. Die Notwendigkeit dieser Maßnahme hatte zuvor bereits das Veterinäramt des Rhein-Lahn-Kreises bestätigt.

Stadt kann Maßnahmen auf Kosten der Halter anordnen

Die Stadt Lahnstein kann künftig die Einhaltung der Verordnung kontrollieren. Mitarbeiter dürfen Freigänger-Katzen einfangen, um zu überprüfen, ob sie kastriert und registriert sind. Stellt die Stadt einen Verstoß fest, kann sie den Besitzer anweisen, die Kastration auf eigene Kosten nachzuholen.

Ist eine aufgegriffene Katze nicht gekennzeichnet und der Halter kann nicht ermittelt werden, darf die Stadt die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung selbst in Auftrag geben. Die Kosten dafür werden dem nachträglich ermittelten Besitzer in Rechnung gestellt. Auch heimatlose Katzen ohne Besitzer können von der Stadt oder Beauftragten eingefangen, kastriert und anschließend an ihrem Fundort wieder freigelassen werden. Die Verordnung soll noch im Lauf des Jahres 2026 in Kraft treten.