Koblenz gibt den Kampf gegen die Erweiterung des FOC Montabaur auf

Der Koblenzer Stadtrat hat entschieden: Es wird keine Klage gegen die Erweiterung des Factory Outlet Centers in Montabaur geben. Die Erfolgsaussichten werden als zu gering eingeschätzt.

Koblenz gibt den Kampf gegen die Erweiterung des FOC Montabaur auf

Die Stadt Koblenz wird keine Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan zur Erweiterung des Factory Outlet Centers (FOC) in Montabaur einreichen. Das hat der Stadtrat in seiner Sitzung am Donnerstag (28. Mai 2026) mehrheitlich entschieden, wie die Stadtverwaltung in einer Pressemeldung mitteilt.

Grund für die Entscheidung sind die geringen Erfolgsaussichten, die Erweiterung des Centers im Westerwald noch zu verhindern (Merkurist berichtete). Die Stadtverwaltung hatte von diesem juristischen Schritt abgeraten und der Stadtrat folgte dieser Einschätzung. Zuvor hatten bereits die Städte Neuwied und Limburg die gleiche Entscheidung getroffen.

Das FOC in Montabaur plant, seine Verkaufsfläche von 10.000 auf 19.800 Quadratmeter zu vergrößern. Die Stadt Koblenz befürchtete dadurch erhebliche Nachteile für den eigenen Einzelhandel in der Innenstadt.

Behörde sah keine wesentliche Beeinträchtigung

In einem vorangegangenen Raumordnungsverfahren hatte die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGDN) die Erweiterung bereits geprüft. Sie kam zu dem Schluss, dass die Koblenzer Innenstadt durch die Vergrößerung nicht wesentlich beeinträchtigt werde. Die ursprünglich geplante Erweiterung auf 21.800 Quadratmeter wurde dabei auf die nun genehmigten 19.800 Quadratmeter begrenzt.

Die Stadt Koblenz hatte kritisiert, dass bei dieser Prüfung nur die zusätzlichen knapp 10.000 Quadratmeter Verkaufsfläche berücksichtigt wurden. Die Umsatzverluste durch das bereits bestehende Center, eine sogenannte „Vorschädigung“, seien nicht in die Entscheidung eingeflossen. Dieses Argument wurde jedoch als nicht entscheidungsrelevant eingestuft. Inzwischen hat die Stadt Montabaur die rechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung geschaffen, eine Baugenehmigung für einen ersten Bauabschnitt ist bereits erteilt.