Das Verwaltungsgericht Mainz hat die Klage von Eltern eines Flutopfers aus dem Ahrtal gegen das rheinland-pfälzische Justizministerium abgewiesen. Das teilt ein Gerichtssprecher mit.
In dem Verfahren ging es um eine Petition von Hinterbliebenen vom April 2024. Mit dieser wollten sie die Aussetzung des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Koblenz unter anderem gegen den früheren Ahr-Landrat Jürgen Pföhler (CDU) erreichen. Außerdem forderten sie die Auswechslung der Staatsanwälte.
Das Justizministerium hatte die Petition als Dienstaufsichtsbeschwerde gewertet und an die Koblenzer Generalstaatsanwaltschaft weitergeleitet. Das Verwaltungsgericht bestätigte nun: Die Petition sei ordnungsgemäß behandelt worden.
Berufung möglich
Die Kläger hatten argumentiert, das Ministerium müsse sich inhaltlich und sachlich mit der Petition befassen. Diese sei fälschlicherweise als Dienstaufsichtsbeschwerde gewertet worden. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht: Der Anspruch der Kläger aus dem Petitionsrecht sei in vollem Umfang erfüllt worden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Kläger können einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz stellen. Der Anwalt der Eltern kündigte bereits an, Rechtsmittel einzulegen.