Jesidin als Sklavin gehalten: IS-Rückkehrerin in Koblenz erneut vor Gericht

Eine Frau wurde in Koblenz wegen der Versklavung einer Jesidin verurteilt. Nun muss das Gericht erneut über die Strafe verhandeln. Der Termin dafür steht nun fest: Mitte Dezember.

Jesidin als Sklavin gehalten: IS-Rückkehrerin in Koblenz erneut vor Gericht

Der Fall der IS-Rückkehrerin Nadine K. kommt am 15. Dezember erneut vor das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz. Wie das Gericht mitteilt, muss in dem neuen Verfahren allerdings nur noch über die Höhe der Strafe entschieden werden. Zuvor hatte der Bundesgerichtshof (BGH) ein früheres Urteil teilweise aufgehoben.

Die Koblenzer Richter hatten es im Juni 2023 als erwiesen angesehen, dass die Deutsche während ihrer Zeit bei der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) eine junge Jesidin drei Jahre lang als Haussklavin missbraucht hatte. Demnach habe ihr Mann die Jesidin in den Haushalt gebracht und regelmäßig vergewaltigt, was die Angeklagte ermöglicht und gefördert habe.

Das OLG verurteilte Nadine K. daraufhin zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und drei Monaten, unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Beihilfe zum Völkermord. Gegen dieses Urteil hatte die Frau Revision eingelegt.

Bundesgerichtshof kippt Teil des Urteils

Der Bundesgerichtshof überprüfte die Entscheidung im Juli dieses Jahres. Das oberste deutsche Strafgericht hielt die Verurteilungen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Mitgliedschaft in einer Terrororganisation zwar aufrecht.

Allerdings kippte der BGH den Schuldspruch wegen Beihilfe zum Völkermord. Die Richter in Karlsruhe begründeten dies mit einer Präzisierung ihrer Rechtsprechung. Zwar belegten die Feststellungen des Koblenzer Gerichts den vom IS begangenen Völkermord an den Jesiden, sie würden aber nicht ausreichen, um Nadine K. eine Beihilfe dazu nachzuweisen.

Neues Strafmaß wird im Dezember festgelegt

Als Konsequenz aus dieser geänderten rechtlichen Bewertung hob der Bundesgerichtshof auch das ursprüngliche Strafmaß auf. Der Fall wurde zur erneuten Verhandlung an einen anderen Senat des Oberlandesgerichts Koblenz zurückverwiesen.

Der zuständige 4. Strafsenat muss nun, basierend auf den verbliebenen, rechtskräftigen Schuldsprüchen, eine neue Strafe für Nadine K. festlegen. Der Termin für diese Verhandlung ist der 15. Dezember.