In Koblenz läuft der Endspurt für ein Bürgerbegehren, das die Wiedereinführung der Baumschutzsatzung zum Ziel hat. Wie die Initiative „Bürgerbegehren Koblenzer Baumschutzsatzung“ mitteilt, sind bereits fast 3.000 Unterschriften gesammelt worden. Um das selbstgesteckte Ziel von 5.000 Signaturen zu erreichen, fehlt jedoch noch ein gutes Stück.
Die Organisatoren rufen daher alle wahlberechtigten Koblenzer auf, sich am Endspurt zu beteiligen. Die Unterschriftenlisten müssen bis zum 25. Juli eingesammelt sein, da das Begehren am 27. Juli bei der Stadt eingereicht werden soll. Einige Koblenzer werden die Listen bereits in ihrem Briefkasten vorgefunden haben. Zudem stehen die Listen auf der Webseite der Initiative zum Download bereit und liegen an verschiedenen Anlaufstellen in der Stadt aus.
Noch rund 2.000 Unterschriften bis Ende Juli
Um erfolgreich zu sein, muss das Bürgerbegehren mindestens 4.250 gültige Unterschriften vorweisen. Die Initiative strebt jedoch 5.000 an, um einen Puffer für ungültige Einträge zu haben. „2000 Unterschriften sind möglich, wenn viele Menschen einen kleinen Beitrag leisten“, zeigen sich die Organisatoren zuversichtlich.
Gerade angesichts der jüngsten Hitzewellen sei der Schutz großer, alter Bäume eine wirksame Maßnahme zur Klimaanpassung. Sie würden als „ökologische und natürliche Klimaanlagen“ Schatten spenden, die Straßen und Plätze kühlen und so die Stadt lebenswerter machen. Davon profitierten alle Bürger, insbesondere jene ohne eigenen Garten.
Hintergrund: Stadtrat kippte Satzung im März
Die Initiative reagiert mit ihrem Begehren auf einen Beschluss des Koblenzer Stadtrates. Dieser hatte die erst 2021 eingeführte Baumschutzsatzung Ende März mit einer Mehrheit von 30 zu 24 Stimmen wieder abgeschafft. Die FDP-Fraktion, die den Antrag gestellt hatte, begründete dies mit einem zu starken Eingriff in das Privateigentum und hohem Verwaltungsaufwand (Merkurist berichtete).
Kritiker der Abschaffung wie Grüne, SPD und die Linke warnten hingegen vor den ökologischen Folgen. Auch die Stadtverwaltung hatte sich für den Erhalt der Satzung ausgesprochen. Sie schützte bislang alle nicht wirtschaftlich genutzten Bäume ab einem Stammumfang von 80 Zentimetern, die auch auf Privatgrundstücken nur mit einer Ausnahmegenehmigung gefällt werden durften.
Weitere Informationen sowie die Unterschriftenlisten zum Herunterladen finden sich auf der Webseite des Bürgerbegehrens unter bkb.rocks.