Mit sofortiger Wirkung: Das bedeutet die Grundsteuerreform für Koblenz

Versand der Bescheide startet Mitte Januar

Mit sofortiger Wirkung: Das bedeutet die Grundsteuerreform für Koblenz

Die Stadt Koblenz informiert über die Änderungen bei der Grundsteuer. Aufgrund eines Gerichtsurteils mussten neue Grundstücksbewertungen vorgenommen werden. In Rheinland-Pfalz gilt dafür das sogenannte Bundesmodell.

Die neue Grundsteuer ist ab dem 1. Januar 2025 gültig. Sie ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Durch die Neuberechnung soll das Steueraufkommen für die Gemeinden gleichbleiben, die sogenannte Aufkommensneutralität.

Allerdings führt das Bundesmodell bei den meisten Kommunen in Rheinland-Pfalz bei der Grundsteuer B zu einer Belastungsverschiebung von Nichtwohngrundstücken zu Wohngrundstücken. Dadurch kommt es auch in Koblenz zu Mindereinnahmen aus der Grundsteuer.

Stadtrat belässt Hebesatz vorerst bei 420 Prozent

Um die Aufkommensneutralität zu gewährleisten, wären vielerorts in Rheinland-Pfalz erhebliche Steigerungen der Hebesätze nötig. Der Koblenzer Stadtrat hat den Hebesatz bei der Grundsteuer B zunächst einheitlich auf 420 Prozent belassen. Bis spätestens Jahresmitte 2025 soll dann ein rückwirkender Beschluss gefasst werden. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wurde mit 438 Prozent beschlossen.

Ab Ende der zweiten Kalenderwoche, also um den 10. Januar herum, wird die Abteilung Grundbesitzabgaben des städtischen Steueramtes rund 46.000 Grundsteuerbescheide versenden. Jedem Bescheid wird ein Informationsflyer mit den wichtigsten Eckdaten beigefügt sein.

Für weitere Fragen bietet die Stadt auf ihrer Website www.koblenz.de/grundbesitzabgaben Informationen und Online-Angebote an. Auch ein Online-Rückruf-Service, eine Online-Terminvergabe und eine Kontaktaufnahme per E-Mail sind möglich.