Die Gesellschafter des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein haben am Dienstag nach intensiven Beratungen die Schließung des Krankenhauses Heilig Geist in Boppard zum 30. September 2026 beschlossen. Wie das Klinikum mitteilt, ist diese Entscheidung jedoch an eine Bedingung geknüpft: Die Schließung kann noch abgewendet werden, wenn die Stadt Boppard bis zum 2. März 2026 zentrale Voraussetzungen erfüllt.
Millionen-Zusage und neues Unternehmen gefordert
Die Stadt Boppard hatte vergangene Woche angeboten, die Verluste des Krankenhauses in den Jahren 2026 und 2027 mit bis zu zwei Millionen Euro auszugleichen. „Die Stadt Boppard hat vergangene Woche ein sehr wichtiges Signal gesendet“, erklärt David Langner, Oberbürgermeister von Koblenz und Vorsitzender der Gesellschafterversammlung. Nun müsse die Stadt diesen sogenannten Betrauungsakt offiziell und ohne weitere Bedingungen beschließen.
Als zweite Bedingung fordern die Gesellschafter, dass die Stadt Boppard und/oder der Rhein-Hunsrück-Kreis noch in diesem Jahr Verhandlungen zur Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens aufnehmen. In dieses Unternehmen soll das Krankenhaus Heilig Geist bis spätestens zum 1. Januar 2028 überführt werden.
Der Landrat des Kreises Mayen-Koblenz, Marko Boos, begründet diesen Schritt: „Dies ist notwendig, da wir als Landkreis Mayen-Koblenz und die Stadt Koblenz nicht dauerhaft ein Krankenhaus außerhalb unserer Gebietskörperschaft finanzieren können.“ Erfüllt Boppard beide Forderungen, sehen die Gesellschafter eine realistische Chance, die Schließung abzuwenden. Die endgültige Entscheidung darüber liegt dann aber beim Stadtrat Koblenz und dem Kreistag Mayen-Koblenz.
Ungewissheit für Mitarbeiter und Bevölkerung
Für die Mitarbeiter und die Menschen in Boppard bedeutet die Übergangszeit weitere Unsicherheit. „Wir wissen, dass diese Übergangszeit für die Mitarbeitenden und für die Bevölkerung in Boppard erneut mit Ungewissheit verbunden ist, aber es ist die einzige Möglichkeit, dem Zukunftskonzept noch eine Chance zu bieten“, so Oberbürgermeister Langner. Laut GK-Mittelrhein konnte zuvor keine Vereinbarung mit dem Rhein-Hunsrück-Kreis über die Verlängerung des Betrauungsaktes getroffen werden.