Eine Laboranalyse des LUA habe bestätigt, dass die Pillen den Appetithemmer Sibutramin enthalten. Dieser könne unter anderem den Blutdruck stark erhöhen und zu Herzerkrankungen führen. „Auch Todesfälle sind bekannt", so das LUA. Sibutramin sei deshalb schon seit vielen Jahren nicht mehr zugelassen.
Auf der Verpackung von „Starvex" sei der Wirkstoff nicht deklariert. Stattdessen werde der Eindruck erweckt, es handele sich um ein harmloses Nahrungsergänzungsmittel. Gesundheitsschädliche Substanzen weise das LUA in Schlankheitspillen immer wieder nach. Es warne davor, solche Mittel über das Internet zu kaufen.
Zoll fängt Schlankheitspille ab
Der Schlankmacher war dem Zoll bei der Einfuhrkontrolle aufgefallen, nachdem ein Mensch aus Rheinland-Pfalz ihn online aus dem Ausland bestellt hatte. „Solche Mittel dürfen in Deutschland nicht verkauft werden", betont das LUA. Der Handel damit könne mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden.