Nach dem schweren Unfall an der Moselschleuse Müden im Dezember 2024 muss der verantwortliche Schiffsführer eine Geldstrafe zahlen. Wie die Rhein-Zeitung berichtet, wurde gegen ihn ein entsprechender Strafbefehl erlassen.
Der Vorfall hatte sich Anfang Dezember ereignet, als das Schiff ungebremst gegen ein Tor der Moselschleuse Müden prallte und dieses stark beschädigte. In der Folge konnten rund 70 Schiffe die Schleuse tagelang nicht passieren.
Fahrlässige Gefährdung des Schiffsverkehrs
Laut Amtsgericht Sankt Goar wurde der Strafbefehl wegen „fahrlässiger Gefährdung des Schiffsverkehrs“ nach Paragraf 315a des Strafgesetzbuchs verhängt. Der Beschuldigte habe seine Sorgfaltspflicht verletzt, so die Begründung. Die genaue Höhe der Geldstrafe wurde nicht bekannt gegeben. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.
Die Schleuse konnte erst Anfang Februar 2025 nach umfangreichen Reparaturarbeiten wieder für den Schiffsverkehr freigegeben werden.