Im Fall der im März 2023 getöteten zwölfjährigen Luise aus Freudenberg hat das Landgericht Koblenz ein Urteil im Zivilverfahren gefällt. Die beiden minderjährigen Täterinnen müssen der Familie des Opfers 144.400 Euro Schmerzensgeld zahlen. Strafrechtlich können die beiden wegen ihres Alters zur Tatzeit nicht belangt werden.
Die beiden Schülerinnen, die zum Tatzeitpunkt zwölf und 13 Jahre alt waren, hatten die Tat zu Beginn des Prozesses gestanden. Die Eltern von Luise hatten ursprünglich knapp 180.000 Euro gefordert. Die Summe setzte sich aus Schmerzensgeld und den Beerdigungskosten zusammen. Außerdem forderten sie die Feststellung, dass die Täterinnen auch für zukünftige Schäden aufkommen müssen.
Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Luise war zunächst als vermisst gemeldet worden, bevor ihre Leiche einen Tag später in einer Böschung nahe ihres Heimatortes gefunden wurde. Die Ermittler kamen den beiden Mitschülerinnen schnell auf die Spur. Eine Obduktion ergab, dass Luise mit 74 Messerstichen getötet wurde und an den Folgen des Blutverlusts starb.
Laut dem Richter im Zivilverfahren planten die beiden Mädchen ursprünglich, Luise zu fesseln und zu ersticken. Als diese sich wehrte, griffen sie zum Messer. Das Motiv für die Tat ist weiterhin unklar. Es wird vermutet, dass es um Streitigkeiten, auch in den sozialen Medien, ging.
Täterinnen haften persönlich
Für das zugesprochene Schmerzensgeld müssen die beiden verurteilten Mädchen selbst aufkommen, nicht ihre Eltern. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch können Kinder ab sieben Jahren für einen von ihnen verursachten Schaden verantwortlich gemacht werden. Die Forderung verjährt erst nach 30 Jahren.
Ob und wie die Zahlung erfolgen kann, ist unklar. Ein Zahlungstitel kann nur vollstreckt werden, wenn bei den Verurteilten Geld oder andere Vermögenswerte vorhanden sind. Wo sich die beiden Mädchen derzeit aufhalten, ist nicht bekannt. Ein Sprecher des zuständigen Jugendamtes des Kreises Siegen-Wittgenstein bestätigte lediglich, dass sie nicht bei ihren Eltern leben.