Klage gegen Ex-Ministerpräsidentin Dreyer: Gericht in Koblenz hat entschieden | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Die AfD hatte wegen Äußerungen von Malu Dreyer auf Social Media und in einer Pressemitteilung geklagt. Warum die Ex-Ministerpräsidentin laut Gericht trotzdem nicht gegen das Neutralitätsgebot verstoßen hat.

Klage gegen Ex-Ministerpräsidentin Dreyer: Gericht in Koblenz hat entschieden

Die AfD ist mit ihrer Klage gegen die ehemalige rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) und die Landesregierung gescheitert. Der Verfassungsgerichtshof in Koblenz entschied, dass die beanstandeten Aussagen Dreyers zwar gegen das Neutralitätsgebot verstoßen haben – aber trotzdem rechtmäßig waren, da sie dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung dienten.

Worum ging es in dem Verfahren?

Konkret drehte sich das Verfahren um mehrere Äußerungen Dreyers im Januar 2024. Dazu zählte etwa ein Instagram-Beitrag auf dem offiziellen Account der damaligen Ministerpräsidentin. Dort hieß es unter anderem: „Der Begriff ‚Remigration' verschleiert, was die AfD und andere rechtsextreme Verfassungsfeinde vorhaben." Auch eine Pressemitteilung zur Verleihung der Carl-Zuckmayer-Medaille mit einem Zitat des Preisträgers zur AfD sowie ein Aufruf zu einer Demonstration unter dem Titel „Zeichen gegen rechts" standen in der Kritik.

Die AfD auf Landes- und Bundesebene warf Dreyer und der Landesregierung deshalb eine Verletzung des Neutralitätsgebots vor. Dieses Gebot besagt, dass Staatsorgane nicht zugunsten oder zulasten einer nicht verbotenen Partei auf den Wettbewerb einwirken dürfen.

Gericht: Schutz der Demokratie als Grenze

Der Verfassungsgerichtshof stellte zwar fest, dass die Äußerungen im Amt gefallen seien und in das Recht auf Chancengleichheit der Partei eingegriffen hätten. Allerdings seien sie zum Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung getätigt worden. „Der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bildet eine solche Grenze", erklärte das Gericht zur Begründung. Das Land Rheinland-Pfalz verstehe sich als wehrhafte Demokratie, der Schutz der Verfassung obliege den Staatsorganen.

Laut Gericht seien die Erklärungen Dreyers in einem sachlichen Ton gewesen und hätten sich darauf beschränkt, die Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung aufzuzeigen. Die enthaltenen Wertungen ließen sich auf den rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzbericht stützen. Gleichzeitig betonte das Gericht aber auch, dass dies „keine Blankoermächtigung zur Bekämpfung des politischen Gegners unter dem Deckmantel der Verteidigung der Verfassung" sei. Es brauche stets eine hinreichende Grundlage.

Dreyer sieht Leitlinien für die Zukunft

Die ehemalige Ministerpräsidentin begrüßte die Entscheidung. „Mein Anliegen war und ist stets der Kampf für unsere Demokratie und gegen Verfassungsfeinde", teilte sie mit. Der Verfassungsgerichtshof habe nun neue Leitlinien entwickelt, an denen man sich bei der Verteidigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung zukünftig orientieren könne.

Auch Staatskanzleichef Fedor Rose sieht in dem Urteil klarere Vorgaben für die Öffentlichkeitsarbeit. „Die Grenzen des Neutralitätsgebotes sind hiermit klarer konturiert und ermöglichen der Landesregierung auch zukünftig das kommunikative Eintreten für die Demokratie und gegen Verfassungsfeinde." Die AfD äußerte sich vor Ort zunächst nicht zu der Entscheidung.