Das Landgericht wird am 29. Januar urteilen, ob der Verkauf des historischen Münzmeisterhauses in der Koblenzer Altstadt rückgängig gemacht wird. Eine „vergleichsweise Einigung“ zwischen der Stadt Koblenz und dem Eigentümer Ashton F. sei bis zu der vom Landgericht Koblenz verhängten Frist am 15. Dezember nicht zustande gekommen, teilte das Landgericht auf Merkurist-Anfrage mit.
Bis 15. Januar können beide Parteien jetzt noch einmal Stellungnahmen abgeben, um ihre Sicht der Dinge zu untermauern. 14 Tage später soll dann das Urteil verkündet werden.
Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrages
Die Stadt hatte Anfang 2025 Klage auf Rückabwicklung des Grundstückskaufvertrages eingereicht. Begründet wurde die Klage (Aktenzeichen: 9 O 4/25) mit dem im Kaufvertrag festgeschriebenen Rücktrittsrecht. In der Vereinbarung vom 20. Mai 2005 hatten sich beide Seiten darauf verständigt, dass der Kauf rückabgewickelt wird, falls die Immobilie im Herzen der Altstadt nicht in einer bestimmten Frist modernisiert und umgebaut würde.
Ursprünglich wollte der Investor in dem Gebäude einen Gastronomiebetrieb einrichten. Allerdings konnte er sich nicht mit Stadt und Denkmalpfleger über den Um- und Ausbau des Gebäudes aus dem Jahre 1760 einigen. Deshalb steht es seit zwei Jahrzehnten leer und ist wegen Baufälligkeit seit 16 Jahren eingerüstet.
Der Käufer hatte der Stadt seinerzeit 220.000 Euro für die „Alte Münz“ gezahlt. Für den gleichen Preis will die Stadt das Gebäude jetzt zurückkaufen. Im Haushalt sind sogar 450.000 Euro eingeplant. Denn die Stadt will das Gebäude nach einem Rückkauf der Öffentlichkeit zugänglich machen und für soziale Zwecke nutzen.