Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz hat soeben im Verfahren wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit das folgende Urteil verkündet:
Der Angeklagte wird wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt.
Die Verteidigung des Angeklagten sowie der Angeklagte haben auf Rechtsmittel verzichtet. Die Vertreter des Generalbundesanwalts haben dies in Aussicht gestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ursprungsmeldung
Im Prozess gegen einen US-Amerikaner wegen mutmaßlich geheimdienstlicher Agententätigkeit wird an diesem Mittwoch (11. Februar 2026, 11 Uhr) das Urteil erwartet. Das hat das Oberlandesgericht in Koblenz mitgeteilt.
Der US-Staatsangehörige hatte laut Anklage für einen zivilen Vertragspartner auf einem US-Militärstützpunkt in Deutschland gearbeitet. Im Sommer 2024 soll er demnach mehrfach staatliche chinesische Stellen kontaktiert und sensible Informationen des US-Militärs angeboten haben. Der Mann wurde nach Gerichtsangaben am 7. November 2025 festgenommen.
Nachdem die Schlussvorträge des Vertreters des Generalbundesanwaltes und der Verteidigung bereits erfolgt sind, soll nun das Urteil verkündet werden. Kurz nach Beginn des Spionageprozesses wurde die Öffentlichkeit von der weiteren Verhandlung ausgeschlossen. Wie ein Sprecher des Oberlandesgerichts erklärte, habe der Senat so entschieden, da Sicherheitsinteressen für die Bundesrepublik Deutschland gefährdet sein könnten.