Vogelgrippe in Koblenz: Veterinäramt ordnet sofortige Stallpflicht an

Wegen der Geflügelpest müssen alle Hühner, Gänse und Enten in Koblenz und Mayen-Koblenz in den Stall. Das Veterinäramt hat eine entsprechende Verfügung erlassen, die ab sofort gilt.

Vogelgrippe in Koblenz: Veterinäramt ordnet sofortige Stallpflicht an

Um eine Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern, muss sämtliches Geflügel im Landkreis Mayen-Koblenz und im Stadtgebiet Koblenz ab sofort in geschlossenen Ställen oder abgeschotteten Unterständen gehalten werden. Das hat das Veterinäramt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz am Montag verfügt.

Die Verfügung gilt zunächst bis zum 30. November 2025 und betrifft Hühner, Truthühner, Perlhühner, Wachteln, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Enten und Gänse. Laut Veterinäramt breitet sich der Erreger der Vogelgrippe vom Subtyp H5N1 seit Oktober 2025 rasant bei Wildvögeln in fast allen Bundesländern aus. Auch in Geflügelhaltungen habe es bereits Ausbrüche gegeben.

Das Risiko der Verbreitung des Virus durch Wildvögel sei daher „sehr hoch“, erklärt die Abteilungsleiterin des Veterinäramtes, Dr. Simone Nesselberger. Bei der „Aviären Influenza“ handelt es sich um eine ansteckende Viruserkrankung, die schnell epidemische Ausmaße annehmen und damit Tierverluste und große wirtschaftliche Schäden verursachen kann. Erkrankungen beim Menschen wurden bislang nicht nachgewiesen.

Veterinäramt rät zu strengen Schutzmaßnahmen

Die Verfügung enthält weitere Maßnahmen. So müssen Geflügelhalter für Eingänge zu den Ställen und für Gerätschaften eine Desinfektion sicherstellen. Der Kauf oder Verkauf von Geflügel über Märkte, Börsen oder mobile Händler ist verboten, ebenso wie das Ausrichten solcher Märkte. Nesselberger rät Haltern dringend, den Zutritt für fremde Personen zu unterbinden: „Außer Tierärzten hat in den Beständen derzeit niemand etwas verloren.“

Auch das Verfüttern von Eierschalen ist verboten. Halter sollten Schutzkleidung wie Overalls und Einmalstiefel bereithalten und bei der Versorgung der Tiere grundsätzlich gesonderte Kleidung tragen. Krankheitsanzeichen wie mehr als zwei Prozent Verluste innerhalb von 24 Stunden oder eine erhebliche Veränderung der Legeleistung müssen dem Veterinäramt sofort gemeldet werden.

„Die Aufstallung ist wichtig, um unsere großen und kleinen Geflügelhaltungen vor einem Eintrag der Geflügelpest zu schützen“, sagte Nesselberger. „Die Anordnung dient dem Schutz der Tiergesundheit und auch dem Schutz der Menschen.“