Die Stadt Koblenz stellt sich der Erweiterung des Factory Outlets (FOC) in Montabaur nicht mehr in den Weg. Auf eine Klage gegen die Vergrößerung der Verkaufsfläche soll verzichtet werden, weil die Erfolgsaussichten zu gering sind.
Seit Ende 2022 läuft ein Raumordnungsverfahren zur Erweiterung des Factory-Outlets an der A3 im Westerwald. Ursprünglich war geplant, die Verkaufsfläche von bisher 10.000 Quadratmeter auf 21.800 Quadratmeter mehr als zu verdoppeln. Die Stadt Koblenz hatte schon im Februar 2023 Bedenken gegen die Vergrößerung angemeldet und ein Gutachten zu den möglichen Folgen vorgelegt. Danach muss der Koblenzer Einzelhandel mit einem Umsatzverlust bei Bekleidung von mindestens 4,2 Prozent und bei Schuhen von mindestens 17,8 Prozent rechnen. In Gutachten der Investoren wurden Umsatzverlagerungen in dieser Größenordnung aber bestritten.
Outlet darf auf 19.800 Quadratmeter wachsen
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat die Ausbaupläne im Juli 2024 mit Einschränkungen abgesegnet. Danach darf das Outlet nur auf 19.800 Quadratmeter vergrößert werden. Zudem dürfen die Verkaufsflächen für Sportbekleidung, Schuhe und Sportschuhe nur in begrenztem Umfang vergrößert werden.
Weitere Bedenken der Stadt Koblenz in den Bereichen Artenschutz sowie Verkehr und Erschließung hat die Stadt Montabaur aufgegriffen und den Bebauungsplan nachgebessert. Anfang März wurde die Baugenehmigung für den ersten von vier Bauabschnitten genehmigt.
Zieht Stadt Koblenz Widerspruch zurück?
Dagegen legte Koblenz zwar vorsorglich Widerspruch ein, will diesen aber nun wieder zurückziehen und auf eine Klage verzichten. Zur Begründung verweist die Verwaltung darauf, dass auch die von der Outlet-Vergrößerung betroffenen Städte Neuwied und Limburg nicht mehr klagen wollen.
„Nach Einschätzung der Stadtverwaltung ist eine Klage gegen den Bebauungsplan aufwändig und kostenintensiv, hat aber aufgrund der Ergebnisse der Gutachten geringe Erfolgsaussichten,“ heißt es in einer Vorlage für den Stadtrat. „Die Verwaltung rät daher von einer Klage ab.“ Die Frist für eine Klage gegen den Bebauungsplan läuft im Frühjahr 2027 ab.