Die rheinland-pfälzischen Behörden haben zahlreiche Fälle von mutmaßlichem Betrug bei der Beantragung von Fluthilfen aufgedeckt. Die Staatsanwaltschaften ermitteln in Dutzenden Fällen gegen Personen, die unrechtmäßig Soforthilfen beantragt haben sollen.
Nach der verheerenden Flutkatastrophe im Juli 2021 hatte die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unbürokratisch Soforthilfen ausgezahlt, um Betroffenen schnell zu helfen. Nun stellt sich heraus, dass diese Hilfsbereitschaft offenbar vielfach ausgenutzt wurde.
Die Staatsanwaltschaften in der Region haben inzwischen zahlreiche Ermittlungsverfahren eingeleitet. Allein am Amtsgericht Mayen sind derzeit 26 Verfahren anhängig.
In einem bereits abgeschlossenen Fall wurde ein 32-jähriger Mann zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er sich unrechtmäßig 13.000 Euro Soforthilfe erschlichen hatte. Laut Gericht hatte der Mann angegeben, sein Hausrat sei bei der Flut zerstört worden - obwohl sein Wohnort gar nicht betroffen war.
Behörden verschärfen Kontrollen
Die Behörden appellieren nun an alle, die unrechtmäßig Hilfen erhalten haben, diese freiwillig zurückzuzahlen. Ob damit eine Strafverfolgung vermieden werden kann, entscheiden jedoch die zuständigen Staatsanwaltschaften und Gerichte im Einzelfall. Der SWR berichtete zuvor.