Ein Autofahrer, der sich im Mai 2023 eine spektakuläre Verfolgungsfahrt mit der Polizei auf der A61 im Kreis Ahrweiler geliefert hatte, ist jetzt in einem Berufungsverfahren zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden.
Wie das Landgericht Saarbrücken mitteilt, verringerten die Richter damit das Urteil einer anderen Strafkammer von Ende 2023 um drei Monate. Der damals 31-Jährige war auf der Flucht vor der Polizei 60 Kilometer über die A61 gerast und hatte dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.
Der deutsche Angeklagte, der keine Fahrerlaubnis besaß und mit einem Kilogramm Marihuana in einem nicht zugelassenen Auto unterwegs war, war im Mai 2023 von Niederzissen im Kreis Ahrweiler aus in Richtung Koblenz über längere Zeit mit mehr als Tempo 200 unterwegs, in der Spitze sogar mit 230 Stundenkilometern.
Verfolgungsfahrt endet auf Rastplatz
Immer wieder wechselte er dabei riskant die Fahrspuren, mehr als 45 Pkw und Lkw überholte er auf der rechten Spur beziehungsweise auf dem Standstreifen. Obwohl ein rechter Vorderreifen platzte, behielt er laut Gericht die Kontrolle über das Fahrzeug und fuhr sogar noch 25 Kilometer weiter. Die Polizei verfolgte ihn mit mehreren Streifenwagen und setzte auch einen Hubschrauber ein.
Erst auf dem Rastplatz Hundsheide bei Rheinböllen im Hunsrück hatte der Angeklagte selbst angehalten und sich im Auto eingeschlossen. Polizeibeamte schlugen die Seitenscheibe ein, öffneten die Tür und nahmen ihn dann fest.
In seiner Wohnung waren damals 625 Gramm Marihuana und 55 Gramm Haschisch, ein geladener Schreckschussrevolver und zwei Schlagringe - davon einer mit integriertem Springmesser - entdeckt worden.
Neuer Strafrahmen durch Cannabis-Legalisierung
Das erste Urteil in dieser Sache war vom Bundesgerichtshof in Teilen aufgehoben worden, weil sich die gesetzliche Grundlage und der Strafrahmen durch die teilweise Legalisierung von Cannabis geändert hatten. Der Angeklagte kommt aus Homburg und ist unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, des Besitzes verbotener Waffen und Fahrens ohne Führerschein vorbestraft.