Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Anklage wegen Mordes gegen einen 31-jährigen Mann aus Bad Neuenahr-Ahrweiler erhoben. Er soll seine von ihm getrennt lebende Ehefrau getötet und anschließend einbetoniert haben.
Die Anklageschrift wirft dem Deutschen Mord aus Heimtücke, Habgier und niedrigen Beweggründen vor. Demnach sei das 31 Jahre alte Opfer bereits 2024 aus dem gemeinsam bewohnten Haus ausgezogen, die Scheidung habe seit Anfang 2025 angestanden. Die Frau habe finanzielle Forderungen gestellt und die Umgangsregelung für den gemeinsamen vierjährigen Sohn ändern wollen, so die Staatsanwaltschaft.
Daraufhin soll der Mann den Entschluss gefasst haben, die Frau zu töten. Laut Anklage habe er bereits vor der Tat in einem an die Garage angrenzenden Raum eine Grube ausgehoben. Im Juli 2025 habe er die Frau unter einem Vorwand gezielt in das von ihm bewohnte Haus gelockt.
Leiche einbetoniert und verfliest
Im Hausflur soll er sie dann mit mehreren Messerstichen getötet haben. „Im Anschluss soll er die Leiche in die zuvor hierfür ausgehobene Grube gelegt, diese mit Schnellbeton verschlossen und die Oberfläche später fachgerecht verfliest haben“, schreibt die Staatsanwaltschaft.
Die Polizei habe nach einer Vermisstenanzeige ermittelt. Der 31-Jährige habe schließlich eingeräumt, seine Ehefrau getötet zu haben. Daraufhin sei die einbetonierte Leiche im Boden gefunden und freigelegt worden. Der Mann befindet sich laut Behörde in Untersuchungshaft. Das Landgericht Koblenz muss nun entscheiden, ob es die Anklage zulässt. Solche Gewaltverbrechen, bei denen Frauen aufgrund ihres Geschlechts von Partnern oder Ex-Partnern getötet werden, werden auch als Femizid bezeichnet.