Allerheiligen: Wo Einkaufen in der Region Koblenz möglich ist

Am 1. November ist Allerheiligen und damit in Rheinland-Pfalz ein Feiertag. Die meisten Läden bleiben zu. Doch für Brötchen, Blumen und Tankstellen gelten Ausnahmen.

Allerheiligen: Wo Einkaufen in der Region Koblenz möglich ist

In Rheinland-Pfalz ist Allerheiligen am kommenden Samstag, dem 1. November, ein gesetzlicher Feiertag. Das bedeutet, dass die meisten Geschäfte wie Supermärkte oder Discounter geschlossen bleiben. Auch Ämter und Drogerien haben an diesem Tag nicht geöffnet.

Für einige Verkaufsstellen gibt es jedoch Ausnahmen, die im Ladenöffnungsgesetz des Landes geregelt sind.

Wo Einkaufen trotzdem möglich ist

Wer am Feiertag nicht auf frische Brötchen oder einen Blumenstrauß verzichten möchte, hat Glück: Bäckereien, Konditoreien und Blumenläden dürfen an Allerheiligen für die Dauer von fünf Stunden öffnen. Die genauen Öffnungszeiten können die Inhaber dabei selbst festlegen. Auch Verkaufsstellen für Zeitungen oder Hofläden, die hauptsächlich selbst erzeugte landwirtschaftliche Produkte anbieten, können geöffnet sein.

Durchgehend geöffnet haben dürfen hingegen Tankstellen sowie Geschäfte an Bahnhöfen oder am Flughafen Frankfurt-Hahn. Für dringende Besorgungen bieten sich daher auch „Rewe To Go“-Märkte an. In Koblenz gibt es solche Märkte zum Beispiel im Hauptbahnhof und in den Aral-Tankstellen in der Schlachthofstraße 79 sowie in der Andernacher Straße 207.

Wer den Feiertag dennoch zum Shoppen nutzen möchte, kann in benachbarte Bundesländer ausweichen. In Hessen beispielsweise ist Allerheiligen kein gesetzlicher Feiertag, weshalb die Geschäfte dort regulär geöffnet sind.

Besondere Regeln für einen stillen Feiertag

Allerheiligen ist ein sogenannter stiller Feiertag, an dem traditionell der Verstorbenen gedacht wird. Deshalb gelten besondere Vorschriften. Wie das Landesinnenministerium mitteilt, sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur erlaubt, wenn sie dem ernsten Charakter des Tages entsprechen. Tanzveranstaltungen sind bereits ab 4 Uhr morgens verboten.

Sportveranstaltungen sind von diesem Verbot ab 11 Uhr vormittags ausgenommen. Die Begründung des Ministeriums lautet: „Bei Sportveranstaltungen steht der sportliche Wettkampf im Vordergrund, nicht die Unterhaltung. Sie widersprechen daher dem Charakter stiller Feiertage in der Regel weniger als reine Unterhaltungsveranstaltungen.“ Für Apotheken gilt eine Sonderregelung: Um die Versorgung mit Medikamenten sicherzustellen, gibt es einen Notdienst. Welche Apotheke geöffnet hat, wird per Aushang an den geschlossenen Apotheken bekannt gegeben.