Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wirft vielen Städten in Rheinland-Pfalz vor, zu nachsichtig mit Autos zu sein, die auf Bürgersteigen parken. Das geht aus einer stichprobenartigen Umfrage der Organisation hervor. Während die Stadt Koblenz angibt, Gehwegparken nicht zu dulden, handhaben andere Kommunen das Problem deutlich lockerer.
Laut Straßenverkehrsordnung ist das Parken auf Gehwegen grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten nur, wenn spezielle Verkehrsschilder oder Markierungen es ausdrücklich erlauben.
Klare Ansage aus Koblenz
Trotz dieser klaren Regelung gibt es in der Praxis große Unterschiede, wie die Umfrage der DUH zeigt. Die Stadt Koblenz hat demnach erklärt, das Parken auf Bürgersteigen nicht zu tolerieren. Damit verfolgt die Stadt eine strengere Linie als andere Kommunen im Land.
Andere Städte in Rheinland-Pfalz sind hier nachsichtiger. Die Stadt Kaiserslautern etwa gibt laut DUH an, dass „ausreichend Restgehwegbreite“ verbleiben solle, damit auch Menschen mit Rollstühlen oder Kinderwagen den Gehweg nutzen können. Eine konkrete Meterangabe nenne die Stadt jedoch nicht.
Mainz prüft Tolerierungsgrenze
In Mainz wird die Situation ebenfalls anders gehandhabt. Zwar gibt die Stadt an, Gehwegparken nicht zu dulden, prüft laut Umwelthilfe aber eine Anordnung. Diese würde das Parken auf dem Bürgersteig tolerieren, solange eine Restbreite von 1,50 Metern frei bleibt.
Noch großzügiger ist die Regelung in Ludwigshafen, die von der DUH kritisiert wird. Dort reicht bereits eine verbleibende Breite von 1,30 Metern aus, damit das Parken auf dem Gehweg geduldet wird. In Trier muss eine Restbreite von 1,80 Metern bleiben, was der Verband ebenfalls als unzureichend kritisiert.