Kindesmissbrauch: Westerwälder verklagt Erzbistum Köln auf eine Million Euro

Ein 70-jähriger Mann aus dem Westerwald fordert eine Million Euro Schmerzensgeld vom Erzbistum Köln. Ein Priester soll ihn als Kind schwer missbraucht und anderen Geistlichen zugeführt haben.

Kindesmissbrauch: Westerwälder verklagt Erzbistum Köln auf eine Million Euro

Ein 70-jähriger Mann aus dem Westerwald hat das Erzbistum Köln auf eine Million Euro Schmerzensgeld verklagt. Wie seine Anwälte bei einer Pressekonferenz mitteilten, reichten sie die Klage am Mittwoch (10. Dezember) beim Landgericht Köln ein. Der Mann, der zum Schutz seiner Persönlichkeitsrechte unter dem Namen „Hardy“ auftritt, wirft einem Priester schweren sexuellen Missbrauch während seiner Kindheit und Jugend vor.

Aufgrund der mutmaßlichen Taten habe der heute 70-Jährige schwere psychische und körperliche Dauerschäden erlitten und sitze im Rollstuhl, so die Darstellung seiner Anwälte. Zusätzlich zum Schmerzensgeld fordert die Klage daher knapp 80.000 Euro Schadenersatz.

Missbrauchsvorwürfe reichen bis in die Kindheit

Die Vorwürfe, die in der 54-seitigen Klageschrift detailliert beschrieben werden, sind gravierend. Demnach wurde der Mann erstmals im Alter von sieben Jahren vom örtlichen Priester in einer Stadt im Bergischen Land missbraucht, unter anderem im Beichtstuhl der Kirche. Später habe der Geistliche ihn teils gegen Bezahlung auch anderen Priestern für Missbrauchshandlungen zur Verfügung gestellt.

In einem von seinen Anwälten verlesenen Statement erklärt der Kläger seine Beweggründe: „Ich möchte mit meiner Klage auch erreichen, dass andere Opfer aufstehen und den Mut haben zu sagen, dass sie wie ich Opfer der Täterorganisation geworden sind.“ Er sei nicht der Einzige, dem dieses Martyrium widerfahren sei.

Erzbistum äußert sich zurückhaltend

Vom Erzbistum Köln hat der Mann nach eigenen Angaben bereits eine freiwillige Entschädigungszahlung in Höhe von 60.000 Euro erhalten. Das Erzbistum teilte auf Anfrage mit, der Fall sei grundsätzlich bekannt und werde von den zuständigen Stellen sorgfältig behandelt. Zu dem laufenden Verfahren wolle man sich jedoch nicht äußern. Die Klageschrift sei bisher nicht bei der Erzdiözese eingegangen. Auch das Landgericht konnte den Eingang der Klage zunächst nicht bestätigen, da dies erst nach der Zustellung an die Gegenseite geschieht.