Zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Koblenz hat am Dienstag ein 81-jähriger Mann zugegeben, im September 1994 die US-amerikanische Touristin Amy Lopez (24) ermordet zu haben. Das berichten mehrere Medien übereinstimmend. Sein Verteidiger erklärte, dass der Angeklagte die Tat vollumfänglich einräume, was der 81-Jährige mit einem Nicken und einem leisen „Ja“ bestätigte. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen vor.
Das Verbrechen, das die Region jahrzehntelang beschäftigte, geschah am 26. September 1994. Die 24-jährige Amy Lopez war im Rahmen einer Europareise in Koblenz, um die Festung Ehrenbreitstein zu besichtigen. Dort soll der damals 49-jährige Täter sie unter einem Vorwand in das abgelegene General-von-Aster-Zimmer gelockt haben. Laut Anklage fesselte er sie mit Handschellen, missbrauchte sie sexuell, würgte sie, schlug mit einem Stein auf ihren Kopf und tötete sie mit neun Messerstichen in den Brustbereich. Kurz darauf fanden spielende Kinder die Leiche.
Moderne DNA-Analyse führt zum Täter
Lange blieb der Fall ungelöst. Der Durchbruch gelang den Ermittlern erst durch neue technische Möglichkeiten bei der Auswertung alter DNA-Spuren, die am Hosenbund und Oberschenkel des Opfers gesichert worden waren. Spezialisten des hessischen Landeskriminalamts konnten die Spuren schließlich dem heute 81-Jährigen zuordnen. Dieser war Ende Februar 2026 in einem Seniorenheim im Raum Koblenz festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Sein Anwalt gab an, der Mann habe freiwillig eine DNA-Probe abgegeben, „weil er endlich Klarheit haben wollte“. Die Tat habe ihn „extrem belastet“. Ein psychiatrischer Gutachter berichtete vor Gericht, der Angeklagte habe ihm gegenüber geäußert, er habe damals den Gedanken gehabt, „dass er eine Frau vergewaltigen möchte, wenn er eine finden würde“. An die Messerstiche könne er sich aber kaum erinnern. Laut erster Einschätzung des Gutachters war der Mann zur Tatzeit voll schuldfähig.
Der Verteidiger rechnet mit einer Verurteilung wegen Mordes. Sollte das Gericht eine besondere Schwere der Schuld feststellen, werde sein Mandant „vermutlich auch im Gefängnis sterben“. Die Familie des Opfers, die als Nebenkläger am Prozess teilnimmt, erhofft sich eine lebenslange Freiheitsstrafe. Ein Urteil wird nach aktueller Planung für den 9. September erwartet.